Anrechnung bei mehreren Geschäftsgebühren + Mahnverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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michelle0807
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#1

31.07.2018, 09:18

Hallo,

ich komme gerade bei einer Abrechnung nicht so wirklich voran...

Folgender Sachverhalt:

Wir haben in einer Mietsache (wir vertreten die Vermieter) die Gegenseite außergerichtlich wegen Mietrückständen angeschrieben über 3.256,00 €. Gegenseite hat nicht gezahlt, somit haben wir einen MB beantragt über diesen Wert. GS hat Widerspruch eingelegt.

Dann haben wir die GS wegen Schadensersatzansprüchen über 9.004,67 € angeschrieben. Auch hier kein Zahlungseingang zu verzeichnen.

Somit haben wir Anspruchsbegründung/Klageerweiterung eingereicht über beide Beträge zusammen (12.260,67 €). Nun wurde sich verglichen. Wie mache ich das jetzt mit der Anrechnung? Und mit dem KFA? Ich dachte es mir so: (zwei Mandanten, Streitwert wurde auf 13.764,56 € festgesetzt)

1,6 GE Nr. 2300 aus 3.256,00 €
1,3 VG Nr. 3305 aus 3.256,00 €
abzgl. 0,75 aus 3.256,00 €

1,3 GE Nr. 2300 aus 9.004,67 €

1,6 VG Nr. 3100 aus 13.764,56 €
abzgl. 1,3 VG 3305 aus 3.256,00 € (diese muss ich ja in voller Höhe anrechnen)
abzgl. 0,75 aus 9.004,67 € (aus

zzgl. PTP + MwSt.

Das Problem ist, RA Micro rechnet mir die 0,75 nicht aufs MV an...

Danke schonmal.
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Tigerle
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#2

31.07.2018, 09:31

Was wurde denn im Vergleich bezüglich der vorgerichtlichen Gebühren vereinbart? Im KfA musst Du nur anrechnen, wenn der Betrag für die außergerichtlichen Gebühren auch festgesetzt wurde.

Woher kommt der höhere Betrag, den das Gericht festgesetzt hat?
michelle0807
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#3

31.07.2018, 09:44

Es steht nur drinnen: Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 1/4 und die Beklagten alsGesamtschuldner 3/4.

Das wissen wir leider auch nicht.
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#4

31.07.2018, 09:58

Das betrifft nur die Gerichtskosten, habt Ihr denn die außergerichtlichen Gebühren (Geschäftsgebühr) vom Gegner bezahlt erhalten, oder ist er im Vergleich dazu verpflichtet worden diese zu tragen? Wenn beides nein, dann musst Du im KFA auch nicht anrechnen. Über 1.500,00 EUR mehr, da müsste man schon wissen, wo das herkommt, wurden weitere Schadensersatzansprüche geltend gemacht, die vorher noch nicht geltend gemacht wurden? Es ist schwierig Dir zu helfen, wenn man nicht weiß, wie der Gegenstandswert sich zusammensetzt und was davon bereits außergerichtlich geltend gemacht wurde und was nicht.
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