Anrechnung außergerichtlich / Mahnverfahren / streitiges V.

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Mel0304
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#1

24.03.2017, 15:23

Hallo ihr Lieben,

ich habe folgendes Abrechnungsproblem.....

Wir waren außergerichtlich in einer Abmahnsache tätig. Der Gegner wollte einen Unterlassungsanspruch geltend machen und hat gleichzeitig zur Zahlung der RA Kosten aufgefordert. Streitwert: 20.000,00 EUR
Sodann fand das Mahnverfahren über die RA Kosten statt. Streitwert:
Wir haben gegen den MB Widerspruch eingereicht.
Der Gegner hat nunmehr den Anspruch begründet und gleichzeitig die Unterlassung beantragt. vorl. Streitwert 20.000,00 EUR

Ich habe nun folgendes Problem bei der Anrechnung. Ich habe zwei Abrechnungen gefertigt und bin mir unsicher, welcher dieser beiden richtig ist. Kann mir hier jemand weiterhelfen? (außergerichtlich wurde bereits abgerechnet)


I.

Mahnverfahren
0,50 Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragsgegners im Mahnverfahren, Nr. 3307 VV RVG, § 13 RVG (Wert: 984,60 EUR 40,00 EUR
0,50 Anrechnung gem. Vorbem. Teil 3 Abs. 4 VV zum RVG (Wert: 984,60 EUR) -40,00 EUR
Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, 7002 VV RVG 8,00 EUR

streitiges Verfahren
1,30 Verfahrensgebühr erster Rechtszug, Nr. 3100 VV RVG, § 13 RVG (Wert: 20.000,00 EUR) 964,60 EUR
0,50 Anrechnung gem. Vorbem. Teil 3 Abs. 4 VV zum RVG (Wert: 984,60 EUR) -40,00 EUR
0,15 Anrechnung gem. Vorbem. Teil 3 Abs. 4 VV zum RVG (Wert: 20.000,00 EUR) -111,30 EUR

Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, 7002 VV RVG 20,00 EUR




II.

Mahnverfahren
0,50 Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragsgegners im Mahnverfahren, Nr. 3307 VV RVG, § 13 RVG (Wert: 984,60 EUR) 40,00 EUR
0,50 Anrechnung gem. Vorbem. Teil 3 Abs. 4 VV zum RVG (Wert: 984,60 EUR) -40,00 EUR
Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, 7002 VV RVG 8,00 EUR

Streitiges Verfahren
1,30 Verfahrensgebühr erster Rechtszug, Nr. 3100 VV RVG, § 13 RVG (Wert: 20.000,00 EUR) 964,60 EUR
0,50 Anrechnung gem. Vorbem. Teil 3 Abs. 4 VV zum RVG (Wert: 984,60 EUR) -40,00 EUR
Anrechnung gem. Vorbem. Teil 3 Abs. 4 VV zum RVG (Wert: 20.000,00 EUR) -442,30 EUR
Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, 7002 VV RVG 20,00 EUR




Ich bin mir total unsicher, in welcher Höhe die Anrechnung erfolgt....

:thx :thx :thx :thx :thx
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Anahid
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#2

24.03.2017, 16:43

Die Anrechnung muss ingesamt in Höhe einer 0,65 aus 20.000,00 € erfolgen. Deine Abrechnungsvariante 2 ist damit die richtige.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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