Hallo Ihr Lieben,
wir haben in einer Mietsache der RSV eine Rechnung erteilt für die außergerichtliche Tätigkeit (StW 2670,00 EUR = NK-Ford. 1970 + Kaution 700). Wegen der NK-Forderung mußte Klage erhoben werden. Haben dann eine neue/weitere Rechnung gemacht: Geschäftsgebühr unter Berücksichtigung der Anrechnung, Verfahrensgebühr und Terminsgebühr aber nur nach einem StW von 1970,00 EUR.
Die RSV zieht jetzt die komplette Zahlung auf die außergerichtliche Rechnung ab? Geht das so wirklich? Ich denke eher nur anteilig?? Aber wie?
vorab schon einmal für Eure Hilfe
Anrechnung/Abzug bei verschiedenen StW
- Liesel
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Ihr habt die außergerichtliche Tätigkeit hinsichtlich der NK-Forderung zweimal abgerechnet?
GeschG aus 2.670,00 Euro
PTE
MwSt
VG aus 1.9700,00 Euro
abzügl. Anrechnung hälftige GeschG aus 1.9700,00 Euro
TG
PTE
MwSt
GeschG aus 2.670,00 Euro
PTE
MwSt
VG aus 1.9700,00 Euro
abzügl. Anrechnung hälftige GeschG aus 1.9700,00 Euro
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Ich denke, nach dem Verfahren hat pidellal nochmal alle Gebühren in einer Rechnung aufgeführt und die RSV zieht die zuvor geleistete Zahlung ab. Was auch richtig ist. Wenn zuvor alle Gebühren berechnet werden, muss auch die vollständige Zahlung abgezogen werden. Ihr dürft ja nicht mehr erhalten, als jetzt in der Endabrechnung drin steht.Liesel hat geschrieben:Ihr habt die außergerichtliche Tätigkeit hinsichtlich der NK-Forderung zweimal abgerechnet?
Falls ich was missverstanden habe, schreib uns doch mal kurz die letzte Rechnung auf.
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