Anrechnung 2300/3309

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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MissW
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#1

05.06.2018, 11:02

Hallo zusammen!
Folgendes Problem haben wir hier gerade:
Es liegt eine Jugendamtsurkunde vor, der Mandant ist volljährig geworden und mit der Gegenseite wurde nun der neue Unterhalt "diskutiert". Hier entsteht ja die VV 2300 iHv. 1,3.
Dann haben wir, weil der Gegner nicht gezahlt hat, die ZV eingeleitet = VV 3309.

Wie verhält sich das jetzt mit der Anrechnung? Das Programm macht keine Anrechnung, ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob das so korrekt ist....
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paralegal6
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#2

05.06.2018, 11:08

3309 soll angerechnet werden auf 2300? Wieso? ZV ist doch eigenständig
https://www.iww.de/rvgprof/archiv/zwang ... ags-f22461
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mücki
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#3

05.06.2018, 11:12

Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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MissW
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#4

05.06.2018, 11:12

das ist ja meine Frage, ob es da überhaupt eine Anrechnung gibt.
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Anahid
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#5

05.06.2018, 15:28

Ja gibts, wie dem Link von Mücki zu entnehmen ist.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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MissW
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#6

06.06.2018, 09:10

super danke!
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