Anfechtung Zahlungen - Insoverwalter rechnet 2300 ab

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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reno007
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#1

24.03.2017, 11:34

Hallo,

kurzer Sachverhalt: Schulder ist in Insolvenz; in diesem Zeitraum wurden Zahlungen geleistet; der Insolvenzverwalter ficht einige Zahlungen an.
Es wurde mit dem Insolvenzverwalter ein paar mal hin- und hergeschrieben wegen der Zahlungsnachweise etc.
Bis dahin alles gut; die angefochtenen Zahlungen haben von uns dann ausgekehrt.

Jetzt rechnet der Insolvenzverwalter eine 1,3 Geschäftsgebühr ab, da sich unsere Mandantin mit der Rückzahlung der Zahlungen in Verzug befand? Ist das richtig?

Danke schon mal für eure Antworten
Irilein
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#2

24.03.2017, 11:48



Hey, hat der IV einen anderen RA (ggf. aus eigener Kanzlei) mit der Geltendmachung beauftragt? Bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke der IV selber kann die Gebühr nicht abrechnen. Falls aber ein anderer RA tätig geworden ist, erscheint es mir plausibel, sofern tatsächlich auch Verzug vorlag.

LG
lovemausi1994
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#3

24.03.2017, 12:06

Wenn ein IV einen Anwalt beauftragt, kann der dann die GG nach 2300 abrechnen. Der beauftragte RA kann auch aus der eigenen Kanzlei sein - dort dann vermutlich aus einer eigenen Prozessabteilung.
Sofern sich der ganz normal angezeigt hat gilt der als Bevollmächtigter und agiert wie ein "normaler", externer RA
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reno007
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#4

24.03.2017, 14:45

Stimmt, der Insoverwalter hat einen anderen Kollegen aus der Kanzlei beauftragt.

Da wäre ich von selbst nicht darauf gekommen :kopfkratz

Vielen Dank!
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