Abrechnung ZV

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Binchen24
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#1

12.10.2017, 12:11

Hallo,

ich hab hier folgenden Fall: Wir haben für unsere Mandantin Vollstreckungsbescheid beantragt (2 Gegner gesamtschuldnerische Haftung). Nun haben wir ZV/VA-Anträge gestellt, dass ganze zwei mal. Jetzt hat einer der Gegner bezahlt. Was genau kann ich jetzt abrechnen? Beide ZV-Anträge? Wenn ja, nach welchen Werten muss ich dann gehen? Bei uns sind beide Anträge immer in ein Schreiben.

Liebe Grüße :wink2
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#2

12.10.2017, 13:15

Gegenstandswert für einen ZV-Auftrag ist der zu vollstreckende Betrag. Für VA ist der Wert beschränkt auf höchstens 2.000,00 €. Wenn gegen zwei Schuldner vollstreckt wird und im Auftrag steht, dass die Gebühr pro Schuldner anfällt, dann kann man die Gebühr auch pro Schuldner abrechnen.
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#3

12.10.2017, 14:11

Jab, dass verstehe ich. Aber wo ich mir jetzt nicht so ganz sicher bin ist, ist ja, dass das bei uns dieses Sachen immer als Kombi-Anträge rausgehen.
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#4

12.10.2017, 15:12

Warum das bei Euch so ist (außer um Gebühren zu schinden), weiß ich nicht. Definitiv klar ist......ist bzgl. des einen Schuldners die VA nicht erforderlich, weil er schon bei der ZV gezahlt hat, können auch die Kosten der VA nicht geltend gemacht werden für diesen Schuldner.
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