Hallo Zusammen,
habe folgendes Problem:
ich würde eine Zugewinnsache wie folgt abrechnen, bin mir aber mit Streitwert nicht sicher:
wir haben einen Zugewinn zu Gunsten zu unserer Mandantin In Höhe von 29.500 € ausgerechnet.
Davon 1/4 = 7250,00 € f würde ich für die Auskunft nehme (außgerichtlichlich)
eine 1,3 Gebühr
Für den Zugewinn: 29.500,00 € (gefoderter Betrag)
1,6 Gebühr (da schwierig) und
1,5 einigungsgebühr (geeinigt dann auf 20.000) aber aus sTreitwert 29500
Was meint Ihr?
Danke Euch
Abrechnung Zugewinn
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
P.S.
Wisst Ihr zufällig auch, ob eine Anrechnung erfolgen muss? Meines Erachtens nicht. Hab leider nichts gefunden.
Beides außergerichtlich: Erteilung Auskunft und Zugewinn berechnen und zur Zahlung auffordern.
Danke Euch
Wisst Ihr zufällig auch, ob eine Anrechnung erfolgen muss? Meines Erachtens nicht. Hab leider nichts gefunden.
Beides außergerichtlich: Erteilung Auskunft und Zugewinn berechnen und zur Zahlung auffordern.
Danke Euch
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 14.03.2008, 14:17
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Die Auskunft wird nicht gesondert abgerechnet, wenn auch Zahlung gefordert ist. Die erste GG fällt weg, damit brauchst Du Dir auch keine Gedanken über eine Anrechnung zu machen.