Abrechnung Zugewinn

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Lori79
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#1

21.06.2018, 11:53

Hallo Zusammen,
habe folgendes Problem:
ich würde eine Zugewinnsache wie folgt abrechnen, bin mir aber mit Streitwert nicht sicher:
wir haben einen Zugewinn zu Gunsten zu unserer Mandantin In Höhe von 29.500 € ausgerechnet.
Davon 1/4 = 7250,00 € f würde ich für die Auskunft nehme (außgerichtlichlich)
eine 1,3 Gebühr

Für den Zugewinn: 29.500,00 € (gefoderter Betrag)
1,6 Gebühr (da schwierig) und
1,5 einigungsgebühr (geeinigt dann auf 20.000) aber aus sTreitwert 29500

Was meint Ihr?
Danke Euch
Lori79
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#2

25.06.2018, 10:51

P.S.
Wisst Ihr zufällig auch, ob eine Anrechnung erfolgen muss? Meines Erachtens nicht. Hab leider nichts gefunden.
Beides außergerichtlich: Erteilung Auskunft und Zugewinn berechnen und zur Zahlung auffordern.
Danke Euch
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Adora Belle
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#3

25.06.2018, 11:34

Die Auskunft wird nicht gesondert abgerechnet, wenn auch Zahlung gefordert ist. Die erste GG fällt weg, damit brauchst Du Dir auch keine Gedanken über eine Anrechnung zu machen.
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