Abrechnung Widerklage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Lisa_4688
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#1

13.04.2017, 11:49

Ich habe folgenden für mich kniffligen Sachverhalt:

Wir sind Beklagte und wurden vor dem Arbeitsgericht wegen einer Kündigung verklagt (Kündigungsschutzklage).
Für die Verhandlung wurde ein Unterbevollmächtigter beauftragt und dieser hat nicht verhandelt (warum auch immer)
Ein Versäumnisurteil wurde erlassen (Streitwertbeschluss 7.200,00 €.
Einspruch wurde eingelegt.
Danach Widerklage
Wieder ein Termin mit UBV
Anschließend Teil-Urteil mit Streitwertbeschluss über 45.000,00 €

Werden die Streitwerte zusammengerechnet?

1,3 aus 45 T€
?
Kann jemand helfen?
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Anahid
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#2

13.04.2017, 13:48

Wieso sollten die Streitwerte zusammengerechnet werden? Der Streitwertbeschluss dürfte sich doch aus der Klage und Widerklage zusammensetzen, oder?

Deine Rechnung wäre korrekt. Weitere Gebühren sind bei Euch (weil UBV), nicht angefallen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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