Aber nur für die gerichtlichen Kosten, denn die außergerichtlichen haben wir bereits geltend gemacht und diese sind im VU bereits tituliert. Was mücki meinte, war, dass wir auch in unserer außergerichtlichen Abrechnung die EG hätte mit aufnehmen können..Pitt hat geschrieben:@mücki: Die Threadstarterin fragte ja nach der Kostenfestsetzung.
Abrechnung vor dem LG
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Wenn eure außergerichtlichen Kosten im VU mit tituliert sind, dann müsst ihr die GG natürlich auf die VG anrechnen. Da hatte ich dich vorhin anders verstanden.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Oh mist, jetzt hab ich das sogar schon fertig gemacht :O schnell abändern :Omücki hat geschrieben:Wenn eure außergerichtlichen Kosten im VU mit tituliert sind, dann müsst ihr die GG natürlich auf die VG anrechnen. Da hatte ich dich vorhin anders verstanden.
Danke nochmal!