Abrechnung vor dem LG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Sha

#11

12.06.2018, 12:33

Pitt hat geschrieben:@mücki: Die Threadstarterin fragte ja nach der Kostenfestsetzung.
Aber nur für die gerichtlichen Kosten, denn die außergerichtlichen haben wir bereits geltend gemacht und diese sind im VU bereits tituliert. Was mücki meinte, war, dass wir auch in unserer außergerichtlichen Abrechnung die EG hätte mit aufnehmen können..
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mücki
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#12

12.06.2018, 12:42

Wenn eure außergerichtlichen Kosten im VU mit tituliert sind, dann müsst ihr die GG natürlich auf die VG anrechnen. Da hatte ich dich vorhin anders verstanden.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Sha

#13

12.06.2018, 14:41

mücki hat geschrieben:Wenn eure außergerichtlichen Kosten im VU mit tituliert sind, dann müsst ihr die GG natürlich auf die VG anrechnen. Da hatte ich dich vorhin anders verstanden.
Oh mist, jetzt hab ich das sogar schon fertig gemacht :O schnell abändern :O

Danke nochmal!
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