Abrechnung vor dem Finanzgerich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
twink00
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 12.03.2013, 16:56
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#1

19.01.2018, 11:55

Halli hallo,

ich habe da mal eine Frage:

Wir haben im Vergütungsfestsetzungsverfahren vor dem Finanzgericht die Antragsgegner vertreten und haben beantragt, den Vergütungsfestsetzungsantrag der Gegenseite zurückzuweisen.

Die Vergütungsfestsetzung wurde dann durch Beschluss abgelehnt. Hiergegen hat die Gegenseite Erinnerung eingelegt. Wir haben beantragt, die Erinnerung zurückzuweisen. Daraufhin wurde die Erinnerung durch Beschluss zurückgewiesen.

Was können wir hierfür abrechnen? Ist es die Gebühr nach Nr. 3200 1,6??

Vielen Dank im Voraus!
Der Sarkasmus ist mein Schwert, die Ironie mein Schild und der Zynismus meine Rüstung. :teufel
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

19.01.2018, 12:34

Für die Vertretung im Ausgangsverfahren entsteht eine 0,8 VG 3403 aus dem Kostenwert. Für die Erinnerung eine 0,5 VG 3500.
Antworten