Abrechnung Verwaltungsrecht - Antragsverfahren?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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DSA17
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#1

17.12.2014, 08:30

Hallo :wink1 ich mal wieder..

Ich habe hier eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit zum Abrechnen, es geht um die Abänderung einer dienstlichen Beurteilung.

Wir haben einen Antrag auf Abänderung der dienstlichen Beurteilung gestellt,
die Gegenseite (ADD) teilt mit, dass sie dem Antrag nicht entsprechen kann bzw. diesen ablehnt,
wir legen Widerspruch ein,
der Widerspruch wird zurückgewiesen,
wir erheben Klage vor dem Verwaltungsgericht.


Meine Abrechnung sieht wie folgt aus:

Antragsverfahren
1,3 Geschäftsgebühr

Widerspruchsverfahren
1,3 Geschäftsgebühr mit 0,65 Anrechnung aus Antragsverfahren

Klageverfahren
1,3 Verfahrensgebühr mit 0,65 Anrechnung aus Widerspruchsverfahren
1,2 Terminsgebühr

zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer


Die Rechtsschutzversicherung moniert die Rechnung jetzt und gibt an, dass wir nicht im Antragsverfahren tätig waren, mein Chef schließt sich dieser Meinung an, wirklich begründen konnte er mir das allerdings nicht.

Ich bin aber der Meinung, dass meine Rechnung richtig ist :-?

Was sagt ihr dazu?


LG & schonmal :thx
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Anahid
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#2

17.12.2014, 10:47

Nach Deiner Sachverhaltsschilderung seid Ihr vor dem Ablehnungsbescheid tätig gewesen und habt sogar selbst den Antrag gestellt auf Änderung der Beurteilung. Natürlich seid Ihr dann im Antragsverfahren tätig gewesen. Ich bin der Meinung, dass bei dem Sachverhalt Deine Rechnung richtig ist.
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#3

17.12.2014, 12:21

Anahid hat geschrieben:Nach Deiner Sachverhaltsschilderung seid Ihr vor dem Ablehnungsbescheid tätig gewesen und habt sogar selbst den Antrag gestellt auf Änderung der Beurteilung. Natürlich seid Ihr dann im Antragsverfahren tätig gewesen. Ich bin der Meinung, dass bei dem Sachverhalt Deine Rechnung richtig ist.

Ja das denke ich nämlich auch... Das war jetzt meine erste Abrechnung in einer verwaltungsrechtlichen Angelegenheit, deswegen dachte ich, dass ich da vielleicht komplett auf dem Holzweg bin. Mein Chef meint eben, dass unser Antrag keine "eigene" Angelegenheit darstellt und in die andere Geschäftsgebühr (Widerspruchsverfahren meint er wohl) mit rein gehört.
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Liesel
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#4

17.12.2014, 12:27

Deine Abrechnung ist nach dem geschilderten Sachverhalt korrekt - wie Anahid schon geschrieben hat.

Wenn also Deckungszusage für das Antragsverfahren vorliegt (?), dann sind die Gebühren von der RSV zu erstatten.
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#5

17.12.2014, 13:01

Liesel hat geschrieben: Wenn also Deckungszusage für das Antragsverfahren vorliegt (?), dann sind die Gebühren von der RSV zu erstatten.
Bei der Deckungsanfrage wurde (nur) unser Antragsschreiben mitgeschickt, Deckung wurde dann direkt erteilt, in der Deckungszusage steht allerdings Deckung für das "außergerichtliche Verfahren". Das würde ich jetzt so deuten, dass für das Antragsverfahren Deckung gewährt wurde - oder?
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Liesel
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#6

17.12.2014, 13:05

Na dann sollen sie mal zahlen.
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#7

17.12.2014, 13:31

Dann schreib ich denen das mal, danke =)

Aber vorher erstmal den Chef davon überzeugen, dass er falsch liegt .... :aufhaeng
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#8

18.01.2017, 10:54

Hallo

ich habe ein Problem. Wir haben ein Mandant der vom Hauptzollamt eine Vollstreckungsankündigung bekommen hat. Dieser haben wir widersprochen. Was kann da abgerechnet werden bzw. welchen Gegenstandswert nimmt man da?

Liebe Grüße
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