Abrechnung Terminvertretung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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selina09
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#1

21.03.2017, 15:17

Hallo zusammen. Ich habe eine Frage bezüglich einer Kostenverteilung bei Terminsvertretung. Folgenden Satz habe ich vom HBV bekommen und ich verstehe nur Bahnhof :-?
...., die festgesetzten Gebühren zwischen uns zu teilen, sofern die bei Ihnen und uns anfallenden Kosten ganz oder teilweise nicht berücksichtigt werden.... :kopfkratz

Ich habe keine Ahnung was ich jetzt und wie Abrechnen soll.
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#2

21.03.2017, 16:15

Sehr seltsam formuliert. Was steht denn vor den Pünktchen mit den festgesetzten Kosten? Ich würde eine ganz normale Abrechnung machen und dann abzüglich 50 %.
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
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Anahid
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#3

21.03.2017, 16:44

Im Grunde kannst Du nicht abrechnen bis die Kostenfestsetzung durch ist.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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