Hallo Ihr Lieben,
ich habe wieder eine Abrechnung:
Streitwerte: Für das Verfahren 15.000 und für den Vergleich 20.000
Ich würde wie folgt abrechnen:
1,3 Verfahrensgebühr aus 15.000
0,8 Verfahrensdifferenzgebühr aus 20.000
Terminsgebühr aus 35.000
Vergleichsgebühr aus 20.000
Abrechnung
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Kann ich jetzt so leider nicht richtig beurteilen. Auf alle Fälle ist deine Rechnung schon mal falsch.
Ich frage mich jetzt nämlich, ob deine Differenzgebühr nicht nur 5.000,00 Euro sind (20.000 ./. 15.000). Nach deiner Berechnung hätten sich die Parteien über weitere 20.000,00 Euro nicht anhängige Ansprüche verglichen. Schau doch mal in der Akte nach, ob das so stimmt, oder ob es nur um weitere 5.000,00 Euro ging.
Ich frage mich jetzt nämlich, ob deine Differenzgebühr nicht nur 5.000,00 Euro sind (20.000 ./. 15.000). Nach deiner Berechnung hätten sich die Parteien über weitere 20.000,00 Euro nicht anhängige Ansprüche verglichen. Schau doch mal in der Akte nach, ob das so stimmt, oder ob es nur um weitere 5.000,00 Euro ging.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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- Liesel
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Die Vergleichsgebühr muss gesplittet werden in 1003 und 1000 mit Abgleich nach 15 III.
Ansonsten wie Sonnenkind.
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LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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Hallo Liesel,
das kommt raus:
1,3 Verfahrensgebühr (Wert: 15.000,00 Euro) 845,00 Euro
0,8 Verfahrensgebühr (Wert: 5.000,00 Euro) 242,40 Euro
Angleich gem. § 15 III RVG -122,80 Euro
1,2 Terminsgebühr (Wert: 20.000,00 Euro) 890,40 Euro
1,0 Einigungsgebühr (Wert: 3.360,00 Euro) 252,00 Euro
1,5 Einigungsgebühr (Wert: 500,00 Euro) 67,50 Euro
Angleich gem. § 15 III RVG 0,00 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV 20,00 Euro
das kommt raus:
1,3 Verfahrensgebühr (Wert: 15.000,00 Euro) 845,00 Euro
0,8 Verfahrensgebühr (Wert: 5.000,00 Euro) 242,40 Euro
Angleich gem. § 15 III RVG -122,80 Euro
1,2 Terminsgebühr (Wert: 20.000,00 Euro) 890,40 Euro
1,0 Einigungsgebühr (Wert: 3.360,00 Euro) 252,00 Euro
1,5 Einigungsgebühr (Wert: 500,00 Euro) 67,50 Euro
Angleich gem. § 15 III RVG 0,00 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV 20,00 Euro
- Adora Belle
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Deine Werte für den Vergleich passen nicht. Ihr habt Euch doch offenbar über 15.000 Verfahrenswert plus 5.000 Mehrwert verglichen. Worauf Ihr Euch vergleicht, ist für die Gebühren unerheblich.