Abrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Rehlein87

#1

29.09.2014, 15:40

Hallo zusammen, es geht um folgendes:

Wir vertreten unseren Mandanten in einer sozialrechtlichen Angelegenheit; es ging um Bescheide der BfA wg. ALG, gegen die wir Widerspruch eingelegt haben.
Anschließend folgte ein Klageverfahren mit Termin und Vergleich. So meine Frage ist nun, welche Gebühren kann ich für das Widerspruchsverfahren abrechnen?
Ich hätte folgenden Vorschlag:
Widerspruchsverfahren:GG nach Nr. 2400
AP + USt.

sowie:

Klageverfahren:
1,3 VG Nr. 3100
1,2 TG Nr. 3104
1,0 EG Nr. 1003
AP + USt.

Es ging allerdings um drei Bescheide. Dann muss ich doch jeweils die Nr. 2400 abrechnen oder?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten. :wink2
Rehlein87

#2

29.09.2014, 15:42

Ach ja und muss ich bezüglich einer Anrechnung noch etwas beachten?
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niva
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#3

29.09.2014, 15:49

ich hab zwar nicht allzu oft Sozialrecht, aber hier müsste § 3 RVG zur Anwendungen kommen.
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#4

29.09.2014, 15:51

Richtig. Es sind Rahmengebühren abzurechnen.
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Rehlein87

#5

02.10.2014, 10:15

Und was muss ich dann bezüglich einer Anrechnung beachten?
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#6

02.10.2014, 10:24

2302 wird hälftig, max. bis zu einem Betrag von 175,00 Euro auf die 3102 angerechnet (Vorb. 2.3)
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