Hallo zusammen, es geht um folgendes:
Wir vertreten unseren Mandanten in einer sozialrechtlichen Angelegenheit; es ging um Bescheide der BfA wg. ALG, gegen die wir Widerspruch eingelegt haben.
Anschließend folgte ein Klageverfahren mit Termin und Vergleich. So meine Frage ist nun, welche Gebühren kann ich für das Widerspruchsverfahren abrechnen?
Ich hätte folgenden Vorschlag:
Widerspruchsverfahren:GG nach Nr. 2400
AP + USt.
sowie:
Klageverfahren:
1,3 VG Nr. 3100
1,2 TG Nr. 3104
1,0 EG Nr. 1003
AP + USt.
Es ging allerdings um drei Bescheide. Dann muss ich doch jeweils die Nr. 2400 abrechnen oder?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Abrechnung
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
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Richtig. Es sind Rahmengebühren abzurechnen.
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2302 wird hälftig, max. bis zu einem Betrag von 175,00 Euro auf die 3102 angerechnet (Vorb. 2.3)
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