Hallo
Zum Sachverhalt:
Unser Mandant hatte einen Verkehrsunfall. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht gegen ihn eingeleitet. Wir haben bei der PI Akteneinsicht beantragt und den Akteninhalt mit dem Mdt. besprochen.
Zwischenzeitlich wurde durch das Amtsgericht ein Beschluss erlassen, wonach die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet worden ist. Der Beschluss wurde jedoch nicht an uns zugestellt, sondern lies sich nur aus der Akte für uns entnehmen.
Nun soll ich dem Mandanten aufzeigen, welche möglichen Gebühren anfallen können, wenn a) Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt und sich ein Hauptverfahren anschließt und b) bei Erlass eines Strafbefehls, wenn dieser akzeptiert wird.
Meine Vorschläge:
a)
Grundgebühr 4100
Verfahrensgebühr Ermittlungsverfahren 4104
Verfahrensgebühr für Rechtszug vor dem AG 4106
Terminsgebühr 4108
b)
Grundgebühr 4100
Verfahrensgebühr Ermittlungsverfahren 4104
noch eine Gebühr??
Vielen Dank und liebe Grüße
Abrechnung Strafrecht
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14402
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Auch bei b) fällt die 4106 an.