Abrechnung Sozialrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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farbenseele
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#1

21.04.2017, 12:35

Hallo Ihr Lieben,

ich brauche mal Eure Hilfe, da ich mich im Sozialrecht nicht wirklich gut auskenne.

Wir haben eine Mandantin, der der Rentenbescheid aufgrund von Dazuverdienst gekürzt wurde. Gleichwohl wurde sie aufgefordert, die zuviel gezahlte Rente an die Rentekasse zurückzuzahlen.

Wie würdet Ihr hier abrechnen? Nr. 2302 oder 2300 RVG? Oder gar getrennt?

Könnt Ihr mir helfen?

Ich danke Euch bereits im Voraus und wünsche ein schönes Wochenende.

Liebe Grüsse

farbenseele
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Anahid
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#2

21.04.2017, 13:00

Nr. 2302 VV RVG, da Leistungsempfänger betroffen ist.

Hier mal ein Beitrag, der das echt einfach erklärt, wann Betragsrahmengebühren zu berechnen sind.
Zuletzt geändert von Anahid am 24.04.2017, 09:24, insgesamt 1-mal geändert.
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farbenseele
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#3

24.04.2017, 09:16

"Beitrag" Bezug funktioniert leider nicht :-(

Hinsichtlich der Abänderung der monatlichen Rente würden wir ja auch über 2302 abrechnen. Wir sind uns nur nicht sicher, wie es sich mit dem Rückzahlungsbetrag verhält.
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#4

24.04.2017, 09:25

Sorry, jetzt funktioniert er.
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#5

24.04.2017, 22:06

Hallo farbenseele,

also ich würde auch sagen es ist definitiv die VV 2302. Wenn es nur 1 Bescheid gibt, in dem Eurer Mandantin mitgeteilt wird, dass ihr die Rente aufgrund Dazuverdienst gekürzt wird und sie Rente zurückzuzahlen hat, würde ich spontan sagen, kannst Du auch nur 1 x die 2302 abrechnen.
Liebe Grüße
Sandra :wink1
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#6

25.04.2017, 09:04

Ich sehe das auch so, dass hier nur eine Angelegenheit vorliegt.
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