Hallo zusammen,
habe viel gesucht und gelesen, aber die Diskussionen unter den gefundenen Antworten irritierten mich so sehr, dass ich das folgende Problem sehr gerne geklärt haben möchte.
Also: MDt hat GdB beantragt, 30 bekommen, wir haben Widerspruch eingelegt, danach Klage, im Termin Vergleich gemacht, er bekommt 50, und
Beklagte trägt außergerichtliche Kosten des Klägers, also des MDt, zu 1/3.
Alle Gebühren, also für Widerspruch und Klage, haben wir von der RSV bekommen, die meinten nun sinngemäß, [u]alle[/u] Kosten bitte eintreiben!
Folgende Gebühren muss ich zurück bekommen (anteilig selbstverständlich)
1.
Geschäftsgebühr, Pauschale, Ust= 434,35 €
2.
Verfahrensgebühr 300,00 €
- Anrechnung Geschäftgebühr -172,50 €
Terminsgebür 280,00 €
Erledigung 300,00 €
Post und 19 % = 841,93 €
Kann ich dem Gegner einfach diese Aufstellung einschließlich der Kosten im Widerspruchsverfahren schicken und zur Zahlung von 1/3 auffordern?
Oder Nur 1/3 von den Kosten unter Nr 2?
Ohne nehme ich die VG ohne Anrechnung der Geschäftsgebühr?
Muss ich KFA machen?
Bitte helft mir und entwirrt meine Gedanken und minimiert meine Unwissenheit!