Abrechnung Sozialrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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E_S
Kennt alle Akten auswendig
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Beruf: Refa

#1

16.03.2017, 10:34

Hallo zusammen,

habe viel gesucht und gelesen, aber die Diskussionen unter den gefundenen Antworten irritierten mich so sehr, dass ich das folgende Problem sehr gerne geklärt haben möchte.

Also: MDt hat GdB beantragt, 30 bekommen, wir haben Widerspruch eingelegt, danach Klage, im Termin Vergleich gemacht, er bekommt 50, und
Beklagte trägt außergerichtliche Kosten des Klägers, also des MDt, zu 1/3.

Alle Gebühren, also für Widerspruch und Klage, haben wir von der RSV bekommen, die meinten nun sinngemäß, [u]alle[/u] Kosten bitte eintreiben!

Folgende Gebühren muss ich zurück bekommen (anteilig selbstverständlich)
1.
Geschäftsgebühr, Pauschale, Ust= 434,35 €
2.
Verfahrensgebühr 300,00 €
- Anrechnung Geschäftgebühr -172,50 €
Terminsgebür 280,00 €
Erledigung 300,00 €
Post und 19 % = 841,93 €

Kann ich dem Gegner einfach diese Aufstellung einschließlich der Kosten im Widerspruchsverfahren schicken und zur Zahlung von 1/3 auffordern?
Oder Nur 1/3 von den Kosten unter Nr 2?
Ohne nehme ich die VG ohne Anrechnung der Geschäftsgebühr?

Muss ich KFA machen?

Bitte helft mir und entwirrt meine Gedanken und minimiert meine Unwissenheit!
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