Abrechnung Scheidung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
beachnixe
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#1

20.10.2014, 12:27

Hallo an alle,

ich bins wieder mal... :(
Soll ein Scheidungsverfahren abrechnen und habe das eigentlich noch nie gemacht...

Der Beschluss lautet:

Verfahrenswert für das Verfahren wird auf 25.000 festgesetzt.
Verfahrenswert für den Vergleich beträgt 500.

So meine Frage nun, hab ich richtig abgerechnet?
1,3 aus 25000
0,8 aus 500
max. 1,3 aus 25500
1,2 aus 25000
1,0 aus 500
auslagen
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Bin dankbar für Eure Hilfe!

VG
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#2

20.10.2014, 12:29

Der Vergleichsgegenstand war nicht anhängig?
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#3

20.10.2014, 12:32

ich denke nicht...
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#4

20.10.2014, 12:34

beachnixe hat geschrieben:ich denke nicht...
Dann bring es in Erfahrung, weil das ist wichtig für die Abrechnung. :wink:
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#5

21.10.2014, 09:31

ich hab den Chef nun gefragt und er sagt dass der Vergleichsgegenstand doch rechtshängig war...
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#6

21.10.2014, 09:35

Abrechnung klar?
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#7

21.10.2014, 09:38

nee leider gar net... hab mich nun so auf auf die nicht "Rechtshängigkeit" eingeschossen dass ich mich grad gar nicht mehr auskenne... :oops:
Steh nun ganz auf der Leitung.... :(
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#8

21.10.2014, 09:45

also ich habe nun mal nochmal von vorne angefangen... bin nicht sicher ob das nun so richtig ist...

würde folgendermaßen abrechnen:

1,3 aus 25.000
0,8 aus 25500
1,2 aus 25500
1,0 aus 25000
Auslagen
MWSt

meint ihr das stimmt?
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#9

21.10.2014, 09:45

In #1 hast du einen Vorschlag gemacht, in welchem du nicht anhängige Ansprüche beachtet hast. Lass diese mal weg und versuche es noch mal. :wink:
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#10

21.10.2014, 09:46

Nein, das ist nicht richtig. Was willst du denn mit der 0,8 nach 3101, wenn alle Ansprüche anhängig waren.

Der Vergleich wurde nur über einen Wert von 500,00 Euro geschlossen.
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