Hallo an alle,
ich bins wieder mal...
Soll ein Scheidungsverfahren abrechnen und habe das eigentlich noch nie gemacht...
Der Beschluss lautet:
Verfahrenswert für das Verfahren wird auf 25.000 festgesetzt.
Verfahrenswert für den Vergleich beträgt 500.
So meine Frage nun, hab ich richtig abgerechnet?
1,3 aus 25000
0,8 aus 500
max. 1,3 aus 25500
1,2 aus 25000
1,0 aus 500
auslagen
Mehrwertsteuer
Bin dankbar für Eure Hilfe!
VG
Abrechnung Scheidung
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Der Vergleichsgegenstand war nicht anhängig?
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Dann bring es in Erfahrung, weil das ist wichtig für die Abrechnung.beachnixe hat geschrieben:ich denke nicht...
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
also ich habe nun mal nochmal von vorne angefangen... bin nicht sicher ob das nun so richtig ist...
würde folgendermaßen abrechnen:
1,3 aus 25.000
0,8 aus 25500
1,2 aus 25500
1,0 aus 25000
Auslagen
MWSt
meint ihr das stimmt?
würde folgendermaßen abrechnen:
1,3 aus 25.000
0,8 aus 25500
1,2 aus 25500
1,0 aus 25000
Auslagen
MWSt
meint ihr das stimmt?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
In #1 hast du einen Vorschlag gemacht, in welchem du nicht anhängige Ansprüche beachtet hast. Lass diese mal weg und versuche es noch mal.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Nein, das ist nicht richtig. Was willst du denn mit der 0,8 nach 3101, wenn alle Ansprüche anhängig waren.
Der Vergleich wurde nur über einen Wert von 500,00 Euro geschlossen.
Der Vergleich wurde nur über einen Wert von 500,00 Euro geschlossen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)