Abrechnung Scheidung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
beachnixe
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#11

21.10.2014, 09:49

ach, ich glaub, jetzt ist der Groschen gefallen...
dann nur die
1,3 aus 25000
1,2 aus 25000
1,0 aus 500
Auslagen
Mwst
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Liesel
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#12

21.10.2014, 09:51

:daumen
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#13

21.10.2014, 09:54

Vielen lieben Dank Liesel. :)
Ich habe mich heut früh so in die nicht Rechtshängigkeit verbissen, dass für alles andere nun eine Blockade war... :(
Darf ich fragen, ob ich folgende Rechnung (wenn nicht rechtshängig gewesen wäre) richtig gewesen wäre?
Hätte die dann so gemacht:

1,3 aus 25000
0,8 aus 500
max. 1,3 aus 25500
1,2 aus 25500
1,0 aus 25000
1,5 aus 500
max. 1,5 aus 25500
Auslagen
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Zuletzt geändert von beachnixe am 21.10.2014, 10:09, insgesamt 1-mal geändert.
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#14

21.10.2014, 10:01

Wie kommst du denn auf die 25.984,40 Euro? Wir gehen jetzt schon von den Werten aus #1 aus, oder?

Dann:

1,3 aus 25.000,00
0,8 aus 500,00
Abgleich 15 III
1,2 aus 25.500,00 - wenn über Vergleichsgegenstand mit erörtert wurde. Sollte nur eine reine Protokollierung erfolgt sein, dann 1,2 aus 25.000,00
1,5 aus 500,00
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#15

21.10.2014, 10:10

ich bin schon total verpeilt und mixe die Beträge von zwei verschiedenen Rechnungen... :(
habs gleich ausgebessert... meinte eigentlich immer 25.500...

Nochmals ganz lieben Dank ich muss mir das als Muster jetzt aufschreiben!!! :)

:thx
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#16

02.01.2015, 10:19

Ich muss mich hier mal anhängen... Wir haben hier normalerweise keine Familiensachen und deshalb weiß ich nicht so genau, ob meine Abrechnung richtig ist...

Gegenstandswert Ehescheidung 9.000 €, Folgesachenvergleich (nicht rechtshängige Folgesachen) 47.600 €, Versorgungsausgleich 5.400 €

Rechne ich nun wie folgt ab?

1, 3 VG aus 14.400 €
0,8 VG aus 47.600 €
Abgleich § 15 RVG 1,3 VG aus 62.000 €

Oder bin ich da mit dem Mehrvergleich komplett falsch?

Dann noch 1,2 TG aus 62.000 €.

1,0 EG aus 14.400 €
1,5 EG aus 47.600 €
Abgleich § 15 RVG 1,5 EG aus 62.000 €

:thx für eure Hilfe :)
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#17

02.01.2015, 11:10

Du bist richtig beim Mehrvergleich.

Über die Scheidung kann man sich allerdings nicht einigen. Über den VA schon. Wurde sich auch über den VA geeinigt, dann musst Du tatsächlich einen Mehrvergleich abrechnen. Wurde sich ausschließlich über die nicht anhängigen Folgesachen geeinigt, dann gibt es keine 1,0 EG.
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#18

02.01.2015, 11:34

Okay super, danke :)

Jetzt hab ich noch eine Frage (Sorry ich kenne mich da gar nicht aus -.-)
Der Gegenstandswert von den nicht rechtshängigen Folgesachen ist noch einmal unterteilt. Zum einen in Unterhalt, Zugewinn und Wertpapierdepot... Über das Wertpapierdepot und den Zugewinn wurde sich geeinigt. Kann man sich über den Unterhalt einigen oder wird der anhand von einer Berechnung festgesetzt?
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#19

02.01.2015, 12:22

Man kann sich einigen. Das muss ja auch aus dem Protokoll erkennbar sein, ob eine Einigung erfolgt ist. Wenn der Unterhalt nicht anhängig war, dürfte er ohne Einigung ja auch gar nicht im Verfahren auftauchen.
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#20

02.01.2015, 13:06

Okay super. Vielen lieben Dank dir :)
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