Abrechnung Scheidung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
ELAN
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#1

05.06.2014, 10:06

guten Morgen!
Stehe hier irgendwie total auf dem Schlauch. Meine Kollegin die die Familiensachen hier immer abrechnet ist im Urlaub und ich hab irgendwie null Ahnung davon.

Also im Protokoll wurde der Verfahrenswert für
Ehescheidung auf 4800,00 €
Versorgungsausgleich 1000,00 €
und für die inzwischen erledigte Folgesache UE 500,00 € festgesetzt.

Folgesache UE wurde erst am 27.03.2014 mit Antrag geltendgemacht bzw. nur Auskunftsersuchen.
Wir haben ihm dann sämtliche Lohnbescheinigungen usw. zugeschickt.

Im termin hat er dann das anhängige Unterhaltsverfahren für erledigt erklärt.

Wie rechne ich jetzt ab?

Übrigends soll ich nach Verfahrenskosten mti der Staatskasse abrechnen.

LG
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#2

05.06.2014, 10:37

Ist UE Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt? Ich gehe mal vom 2. aus.

Scheidung ist Verbundverfahren - alle Gegenstände werden addiert, Gebühren fallen aus dem Gesamtwert an. Mit dieser Information solltest Du einen Abrechnungsvorschlag entwerfen können.
ELAN
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#3

05.06.2014, 10:44

Ja UE ist nachehelicher Unterhalt

Ich würde
Verfahrensgebühr aus Gesamtstreitwert nehmen (6300,00 €)
Terminsgebühr auch aus den 6300,00 € oder nur aus 5800 €, da im termin das Unerhaltsverfahren für erledigt erklärt wurde?
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#4

05.06.2014, 11:03

TG auch aus dem Gesamtwert, wenn im Termin Erledigung erklärt wurde.
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#5

05.06.2014, 11:08

Ok, das wars dann, ja?
Einigungsgebühren fallen ja nicht an, oder? Hab hier eine andere Abrechnung meiner Kollegin, und die hat mich glaub total durcheinander gebracht, deshalb
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#6

05.06.2014, 11:27

Du hast nichts davon geschrieben, dass sich über irgendwas geeinigt wurde.
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#7

05.06.2014, 12:29

Also im Beschluss steht drin

1. Die am ... geschlossene Ehe wird geschieden.
2. Ein Ausgleich des Anrechts des Antragsstellers/Antragsstellerin bei der ... findet nicht statt
3. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Ich würde jetzt abrechnen
1,3 Verfahrensgebühr 3100 aus 5300,00 €
0,8 Verfahrensgebühr 3101 aus 1000,00 €
1,2 Terminsgebühr 3104 aus 6300,00 €
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#8

05.06.2014, 13:24

Warum nun das auf einmal? Ziffer 2. gehört zum VA, über den offenbar verhandelt und entschieden wurde.
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#9

05.06.2014, 15:49

Sorry ich blick da echt nicht mehr durch.
Entweder rechnet meine Kollegin hier immer alles falsch, oder ich weiß auch nicht mehr. Sie rechnet hier bei fast allen Scheidungssachen die ich jetzt in der Hand hatte immer die 0,8 aus dem Streitwert des Versorgungsausgleichs.
wie gesagt kenn mich mit Familienrecht überhaupt nicht aus und mit dem Versorgungsausgleich stehe ich auch total auf dem Schlauch
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BaumN
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#10

05.06.2014, 16:44

Das verstehe ich überhaupt nicht. Die 0,8 gibts doch bei vorzeitiger Beendigung - aber über VA wird doch entschieden. Also eine 1,3 natürlich auch für den VA.
Ich weiß ja nicht, wie Deine Kollegin auf die Gebühr gekommen ist.
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