Abrechnung positive Feststellungsklage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Lisa_4688
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
Registriert: 23.03.2017, 12:05
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar

#1

23.03.2017, 13:03

Hallo zusammen,

habe gerade keine wirkliche Ahnung wie ich folgenden Sachverhalt abrechnen soll:

Wir sind Beklagte. Es geht um eine Feststellungsklage (Versicherungsverhältnis, dass unverändert fortbestehen soll).
Streitwert derzeit vorläufig € 31.500,00

Nach mündlicher Verhandlung wird sich außergerichtlich geeinigt und der Vergleich NICHT bei Gericht protokolliert.
Gerade sind es noch 35.000 € als Vergleichswert aber die Klage wird nach Zahlung zurückgenommen und es werden keine Kostenanträge gestellt.

Streitwertfestsetzung wurde schon beantragt, wobei es ja keinen Mehrvergleich geben wird, da nichts gerichtlich protokolliert und erörtert wurde.
Bin dann im RVG Kommentar auf folgende Passage gestoßen:

VV 1003, Rz. 31

"Bei der positiven Feststellungsklage kommen nur zwei Möglichkeiten in Betracht. Entweder sieht man auch den Leistungsgegenstand als anhängig an, wofür § 256 Abs. 2 ZPO sprechen könnte oder man sieht - mE unzutreffend - den Gegenstandswert der Feststellungsklage, also 80 % der angestrebten Leistung als anhängig an, die restlichen 20 % nicht. Dann fällt aus 80 % des Gegenstandswertes einer Leistungsklage eine 1,0 und hinsichtlich 20 % eine 1,5 Einigungsgebühr an."

Wie rechne ich nun ab? Chef will das vorab wissen.

1,3 - 80 %
0,8 - 20 %
1,2 - 100 %
1,0 - 80 %
1,5 - 20 %

oder 1,3
1,2 - 100 %
1,0 - 80 %
1,5 - 20 %

oder bin ich total auf dem falschen Dampfer???

VG
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17571
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

23.03.2017, 14:11

:bahnhof

Du hast doch gar keine Leistungsklage. Hier geht es doch ausschließlich um die Feststellung, dass ein Vertrag bestehen bleibt. Entsprechend sind hier ganz normal Nr. 3100, 3104 und 1003 VV RVG nach dem festzusetzenden Streitwert abzurechnen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Lisa_4688
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
Registriert: 23.03.2017, 12:05
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar

#3

23.03.2017, 14:35

Uns was ist das dann für eine Passage im RVG-Kommentar?

Kann mir noch jemand anders helfen?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14394
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

23.03.2017, 14:57

Ich sehe es erstmal so wie @Anahid. Um einen Mehrwert kann es nur gehen, wenn der Feststellung eine Zahlung(sklage) nachfolgt. Deshalb die Differenzierung im Kommentar. Dann kann man sich nämlich neben der Feststellung gleich auch mal über die Zahlung einigen, ohne sich nochmal zu streiten. -> Mehrwert. Aber diesen Mehrwert gibt es bei Euch nicht.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17571
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#5

23.03.2017, 16:41

Lisa_4688 hat geschrieben:Uns was ist das dann für eine Passage im RVG-Kommentar?
Die Passage bezieht sich auf eine Feststellungsklage, der ein Leistungsantrag folgen wird. Ihr habt aber keinen Leistungsantrag der folgen kann, da es hier nur um das Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertrages ging.

Ein Beispiel für diese Passage im RVG-Kommentar wäre z.B. eine Klage, in der zunächst festgestellt wird, dass die Miete zum 01.03. durch das Mieterhöhungsverlangen des Klägers wirksam erhöht wurde. Wenn jetzt z.B. dann bereits Juni ist, steht dem Kläger ja bereits ein Mietrückstand zu. Wenn also dann die Feststellungsklage positiv entschieden wird, wäre ja hier damit zu rechnen, dass eine weitere Klage auf Zahlung der rückständigen Mieten für März bis Juni erfolgt und das wird dann gerne durch einen Vergleich miterledigt. Da aber dieser Leistungsantrag noch gar nicht gestellt war, liegt dann da ein Mehrvergleich vor. Darauf bezieht sich die Passage.

Jetzt verständlicher?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten