Abrechnung OWI-Sache, Zurückverweisung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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EFAndi1
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#1

06.06.2018, 15:46

Hallo zusammen,

ich stehe gerade vollkommen auf dem Schlauch und habe auch hier im Forum nichts passendes gefunden. Folgender Sachverhalt:

Mandant kommt mit Bußgeldbescheid, 100,00 € Geldbuße
Wir legen Einspruch ein, Akteneinsicht, Abgabe des Verfahrens an das zuständige AG.
Zunächst Terminsladung HV, dann nochmals Stellungnahme von uns
Terminsaufhebung + Zurückverweisung an das Ordnungsamt.

Dort passierte 1 1/2 Jahre nichts, folglich ist Verjährung eingetreten. Entsprechendes Schreiben also an Ordnungsamt. Jetzt liegt Bescheid vor:

Rücknahme Bußgeldbescheid + Verfahrenskosten trägt die Staatskasse.

Ich würde wie folgt abrechnen bzw. meinen Kostenfestsetzungsantrag an die Bußgeldstelle senden:

Grundgebühr 5100
Verfahrensgebühr 5103
Verfahrengebühr AG 5109

Verfahrensgebühr 5103
Zusatzgebühr 5115, 5103
PTP
Kopierkosten
Auslagen Akteneinsicht 12,00
Ust.

Ist diese Abrechnung korrekt? Ich bin mir bei der 2. VG 5103 etwas unsicher.

Danke für Eure Hilfe
LG: Andrea
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Adora Belle
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#2

06.06.2018, 15:52

Ja, stimmt so. Hier wird nix angerechnet. Und 3x Auslagenpauschale.
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EFAndi1
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#3

06.06.2018, 15:55

Vielen lieben Dank
LG: Andrea
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