Abrechnung Ordnungsmittelverfahren im Familienrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
simi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 22
Registriert: 24.03.2014, 12:34
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

18.01.2017, 15:05

Hallo Ihr Lieben,

ich soll in einer Familiensache nur das Ordnungsmittelverfahren im Rahmen der bewilligten VKH abrechnen. Termin fand statt. Ich hätte jetzt gedacht, ich rechne die Nr. 3309 ab, da Chefin meinte, eine 0,3 Gebühr abzurechnen. Richtig? Und den Termin?

Vielen Dank für Eure Hilfe und liebe Grüße...
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

19.01.2017, 08:37

Wie wäre es mit 3310?
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
simi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 22
Registriert: 24.03.2014, 12:34
Beruf: RA-Fachangestellte

#3

19.01.2017, 10:57

Klar, die Nummer hatte ich gar nicht auf dem Schirm. Aber Du würdest das Ordnungsmittelverfahren in diesen Abschnitt packen, oder?
Antworten