Huhu,
gegen den Mandanten wurde ein MB erlassen, er hat selber Widerspruch eingelegt. Jetzt hat er uns beauftragt den Ge anzuschreiben um vielleicht noch was zu reissen, ist eine unberechtigte Forderung. Kann ich trotzdem die GG mit dem Mandanten abrechnen? Ich hab grad keine andere Idee, weil wir ja mit dem Mahnbescheidsverfahren erstmal nix zu tun haben.
LG Tine