Abrechnung mit Entwurf Vereinbarung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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tine001
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#1

26.11.2014, 12:02

Hallo,

wir haben einen Mdt beraten. Aufgrund dieser Beratung haben wir ein SS an den GE entworfen und dazu eine Nutzungsvereinbarung. Nun hat sich Mdt gemeldet und gesagt, dass wir den Ge nicht anschreiben sollen, er unsere ausgefertigte Vereinbarung nimmt und diese mit GE bespricht und diese dann von ihm unterschreiben lässt.

Würde jetzt aus dem Bauch heraus eine Beratung abrechnen und dazu ne einigungsgebühr.....
Seh ich das richtig so?

Lg Tine
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Liesel
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#2

26.11.2014, 12:05

Wieso Beratung?

Nutzungsvereinbarung klingt für mich nicht so, als daß eine EG anfällt.
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tine001
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#3

26.11.2014, 13:53

die nutzungsvereinbarung ist eher wie ein vertrag zwischen den parteien aufgebaut und beratung dachte ich deswegen, weil wir ja keine tätigkeit nach außen geführt haben, aber hab grad vorbem. 2.3 gelesen, absatz 3, wo drinnen steht, dass die geschäftsgebühr für das betreiben des geschäfts einschließlich der information und für die mitwirkung bei der gestaltung eines vertrages entsteht. also wäre doch dann eher eine 1,3 das richtige???
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Liesel
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#4

26.11.2014, 13:57

Bei der GeschG stimme ich dir zu. Aber eine EG sehe ich nicht.
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#5

26.11.2014, 13:57

Jo, auf jeden Fall GG. Ob 1,3 zutrifft, müsst Ihr wissen.
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