Abrechnung Mehrvergleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Lillymaus
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#1

20.06.2017, 09:42

Ich kann eine Abrechnung mit Mehrvergleich glaube ich 100000 machen und trotzdem bin ich jedes Mal unsicher. Daher bräuchte ich mal kurz Eure Meinung

Verfahrenswerte wurden wir folgt festgesetzt:

Verfahrenswert 4.842 €

Mehrwert Vergleich 2.752 €

Ich würde die Abrechnung so machen

Gegenstandswert: 4.842,00 €
1,3 Verfahrensgebühr §§ 45, 49, Nr. 3100 VV RVG 334,10 €

Gegenstandswert: 2.752,00 €
0,8 Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung §§ 45, 49 RVG, Nr.
3101 Nrn. 2, 3100 VV RVG 39,00 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,3 aus Wert 7.594,00 € berücksichtigt -

Gegenstandswert: 7.592,00 €
1,2 Terminsgebühr §§ 45, 49, Nr. 3104 VV RVG 344,40 €

Gegenstandswert: 4.842,00 €
1,0 Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren §§ 45, 49 RVG, Nrn. 1003,
1000 VV RVG 257,00 €

Gegenstandswert: 2.752,00 €
1,5 Einigungsgebühr §§ 45, 49, Nr. 1000 VV RVG 173,50 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,5 aus Wert 7.594,00 € berücksichtigt -
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 1.168,00 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 221,92 €
zu zahlender Betrag 1.389,92 €


richtig? :oops:
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Anahid
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#2

20.06.2017, 09:53

Ja, richtig. :daumen
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Lillymaus
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#3

20.06.2017, 10:08

Danke :-)
Moschele11
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#4

21.07.2017, 13:49

Hallo Ihr Lieben,

noch eine Frage an Euch: Die Terminsgebühr errechnet sich beim Mehrvergleich aus dem erhöhten Streitwert. Gibt es eine Entscheidung, in der dies eindeutig festgelegt ist?

LG vom Moschele
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#5

21.07.2017, 13:59

Die TG berechnet sich nur dann aus dem erhöhten Streitwert, wenn über den Mehrvergleich verhandelt wurde. Wenn das bereits durch die Anwälte vereinbart war und insoweit nur eine Protokollierung stattgefunden hat, wird die TG ausschließlich aus dem gerichtlich anhängigen Streitwert berechnet. Ob verhandelt wurde, sollte sich aus dem Sitzungsprotokoll ergeben.
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#6

21.07.2017, 15:09

BGH 08.02.2007 IX ZR 215/05
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