Hallo Ihr Lieben,
bräuchte dringend Eure Hilfe.
Habe eine Akte zum abrechnen.
Sachverhalt.
Es wurde Räumungsklage erhoben. Vor dem Termin wurde ein Vergleich geschlossen.
festgesetzter Streitwert:
für das Verfahren: 4000 euro
für den Vergleich 450000 Euro
Gegenstandswert: 4.000,00 €
1,6 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 403,20 €
- Gebührenerhöhung Nr. 1008 VV RVG um 0,3 wegen 2 Auftraggebern -
Gegenstandswert: 41.000,00 €
1,1 Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 13 RVG, Nr. 3101 Nrn. 2, 3100 VV RVG 1.196,80 €
- Gebührenerhöhung Nr. 1008 VV RVG um 0,3 wegen 2 Auftraggebern -
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,6 aus Wert 45.000,00 € berücksichtigt -
Gegenstandswert: 45.000,00 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1.305,60 €
1,0 Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV RVG 1.088,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 3.993,60 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 4.013,60 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 762,58 €
zu zahlender Betrag 4.776,18 €
Ist die Abrechnung so richtig. Stehe gerade völlig neben mir
Abrechnung Mehrvergleich
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17555
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Nein, ist sie nicht.
Die EG ist aufzuteilen. Du erhältst eine 1,0 EG aus 4.000,00 € und eine 1,5 EG aus 41.000,00 €. Abgleich - nicht mehr als eine 1,5 aus 45.000,00 €.
Die EG ist aufzuteilen. Du erhältst eine 1,0 EG aus 4.000,00 € und eine 1,5 EG aus 41.000,00 €. Abgleich - nicht mehr als eine 1,5 aus 45.000,00 €.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.