Abrechnung Mehrvergleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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mond
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#1

20.01.2017, 09:36

Hallo Ihr Lieben,

bräuchte dringend Eure Hilfe.

Habe eine Akte zum abrechnen.

Sachverhalt.

Es wurde Räumungsklage erhoben. Vor dem Termin wurde ein Vergleich geschlossen.

festgesetzter Streitwert:

für das Verfahren: 4000 euro
für den Vergleich 450000 Euro

Gegenstandswert: 4.000,00 €

1,6 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 403,20 €
- Gebührenerhöhung Nr. 1008 VV RVG um 0,3 wegen 2 Auftraggebern -
Gegenstandswert: 41.000,00 €

1,1 Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 13 RVG, Nr. 3101 Nrn. 2, 3100 VV RVG 1.196,80 €
- Gebührenerhöhung Nr. 1008 VV RVG um 0,3 wegen 2 Auftraggebern -
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,6 aus Wert 45.000,00 € berücksichtigt -

Gegenstandswert: 45.000,00 €

1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1.305,60 €
1,0 Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV RVG 1.088,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 3.993,60 €

Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 4.013,60 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 762,58 €
zu zahlender Betrag 4.776,18 €

Ist die Abrechnung so richtig. Stehe gerade völlig neben mir
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Anahid
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#2

20.01.2017, 10:52

Nein, ist sie nicht.

Die EG ist aufzuteilen. Du erhältst eine 1,0 EG aus 4.000,00 € und eine 1,5 EG aus 41.000,00 €. Abgleich - nicht mehr als eine 1,5 aus 45.000,00 €.
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mond
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#3

20.01.2017, 12:53

Danke. und was ist mit der Verfahrens- und Terminsgebühr. ist dies in Ordnung?
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#4

20.01.2017, 13:53

Ja ;)
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mond
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#5

20.01.2017, 16:33

Vielen lieben Dank. Wenn ich euch nicht hätte
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