Abrechnung Mahnverfahren / gerichtlichen Verfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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sugar88
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#1

27.02.2018, 13:14

Ich bräuchte mal Eure Hilfe, da ich gerade ein riesengroßes Brett vor dem Kopf habe:

Unsere Mandantin war Antragsgegner im Mahnverfahren.

Wir haben für diese Widerspruch gegen den MB eingelegt.

Danach ist die Angelegenheit an das streitige Gericht abgegeben worden.

Es erging ein Urteil nach erfolgter Widerklage, nach welchem die Kläger an unsere Mandantin einen Betrag X zahlen muss.

Im Mahnverfahren ging es um 73 €

Im gerichtlichen Verfahren wurde der Streitwert auf 273 € festgesetzt.

Nun soll ein KFA gemacht werden (Kläger muss die Kosten des Verfahrens tragen)

Wie lasse ich nun festsetzen?

3307 nach 73 €
Auslagen
Mehrwertsteuer

3100 nach 273 €
dann volle Anrechnung der 3307er Gebühr
Auslagen
Mehrwertsteuer

oder

3307
Auslagen
3100
dann volle Anrechnung
Mwst


Hilfeeeee
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Anahid
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#2

27.02.2018, 13:24

Die erste Abrechnungsvariante ist die richtige. Wieso meinst Du bei der zweiten Variante, dass Du da keine Auslagen bekommst?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
sugar88
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#3

27.02.2018, 13:27

Upps zu schnell abgeschickt.

Auslagen auf jeden Fall. Klar. Was mich ein wenig konfus gemacht hat: Ich war u.a. total verunsichert bezüglich der Umsatzsteuer. Berechne ich sie in beiden Zügen oder nur einmal auf die Gesamtsumme.... Ich schaffe es leider immer wieder mich selbst zu verwirren und zu verunsichern.

Danke Dir
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Anahid
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#4

27.02.2018, 13:38

Das ist im Endeffekt egal, wie Du das machst. Du kannst entweder, wie oben, getrennt abrechnen oder dann, wie unten in einem Aufwasch alles hintereinander. Die Mehrwertsteuerhöhe bleibt gleich.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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