Abrechnung Familiensache mit verschiedenen Werten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Toni96
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#1

13.03.2018, 11:47

Hallo zusammen, ich stehe gerade auf dem Schlauch und bräuchte dringend Hilfe :angst

Folgender Sachverhalt:
Am 23.01.2013 wurde erstmals ein Antrag auf Auskunft und Zahlung von nachehelichen Unterhalt gestellt.
Dann wurde am 16.03.2016 ein Antrag auf Unterhaltsleistungen gestellt mit höheren Beträgen.
Dann wurde nochmals am 27.06.2017 ein Antrag auf Unterhaltsleistungen gestellt mit wieder geringeren Beträgen.

Es wurde im Termin vom 05.03.2018 ein Vergleich geschlossen. Der Beschluss über die Verfahrenswerte lautet wie folgt: bis zum 15.03.2016 auf 23.469,96 € / vom 16.03.2016 bis 26.06.2017 auf 50.859 € / ab dem 27.06.2017 auf 32.628 €.

Was muss bzw. kann ich hier nun abrechnen?
Und welches RVG ist zur Anwendung zu bringen? Muss ich für alle Gebühren das RVG 2007 ansetzen, weil ja der 1. Antrag darunter fällt oder wechselt die Anwendung im Verfahren auch auf das RVG 2013?

Ich bin gerade etwas ratlos? Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte. Vielen Dank im Voraus.

Toni96
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#2

13.03.2018, 11:50

Wurde denn irgendwas mittendrin erledigt, oder hat sich der Wert nur aufgrund der verschiedenen Anträge immer wieder geändert?

Es gilt das alte RVG für das gesamte Verfahren.
Toni96
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#3

13.03.2018, 11:53

Danke für die schnelle Antwort.

Es wurde nichts zwischendrin erledigt. Es haben sich lediglich die Anträge auf Unterhalt geändert, weil dann immer neue Auskünfte erteilt wurden und sich die Vermögensverhältnisse der Parteien geändert haben während des gesamten Verfahrens.
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#4

13.03.2018, 12:24

Dann ist die 1,3 VG aus dem höchsten jemals anhängigen Wert angefallen, die 1,2 TG aus dem höchsten Wert, zu dem ein Termin stattgefunden hat, und die 1,0 EG aus dem Wert, der bei Einigung anhängig war. Wobei ich es irgendwie komisch finde, dass für zwischendrin höhere Werte festgesetzt sind, ohne dass eine Erledigung - wie auch immer - erfolgt ist.
Toni96
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#5

13.03.2018, 12:36

Vielen vielen Dank für die Antwort.

Die Anträge wurden jeweils immer anhand von den zu der Zeit von der Gegenseite vorgelegten Unterlagen berechnet und gestellt. Daher haben sich die Beträge in der Höhe geändert, mal nach oben und mal nach unten.
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