Huhu,
ich hab hier eine PKH-Bewilligung zu den Bedingungen eines im Bezirk des Verfahrensgerichts niedergelassenen RA. Quasi nehm ich ja dann die Fahrtkosten von Gerichtsbezirksgrenze bis zum Gericht. Wenn ich so die Karte vor mir habe, fahr ich das Gericht in westl. Richtung an. Muss ich dann auch die Bezirksgrenze nehmen, die direkt auf den Weg liegt oder kann ich hier auch den entferntesten Ort auf der Grenze zum Gericht nehmen, obwohl ich dort gar nicht lang fahre, weil das z.B. östlich vom Gericht her ist.
Sorry für die umständliche Frage, aber will ja rausholen was geht
Lg Tine
Abrechnung Fahrtkosten
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kannst du.tine001 hat geschrieben:kann ich hier auch den entferntesten Ort auf der Grenze zum Gericht nehmen, obwohl ich dort gar nicht lang fahre
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Nach meinem Kenntnisstand ist die weiteste Grenze zu berücksichtigen, wenn der tatsächliche Weg weiter ist. Auf die Anfahrtsstrecke, also ob ich jetzt die Grenze von Osten oder Westen passieren würde normalerweise, kommt es nicht an.
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