Ich habe hier eine ganz blöde Familiensache zum abrechnen auf den Tisch bekommen.
Folgender Fall:
Wir haben einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht gestellt. VKH wurde bewilligt -entsprechend wurde über VKH abgerechnet.
Der Gegner hat Beschwerde eingelegt und das Verfahren ging vor das OLG. Das Gericht hat dann angeregt, das Verfahren zur Entscheidung an das AG zurückzuverweisen.
Entsprechendes ist geschehen.
Das AG erlies dann einen Beschluss, in dem das Sorgerecht unserer Mandantin übertragen wurde.
Daraufhin hat der Antragsgegner Beschwerde gegen die Wirksamkeit des Beschlusses eingelegt. Das OLG hat dann unter einem neuen Aktenzeichen den Antrag zurückgewiesen.
Wie würdet ich jetzt abrechnen?
also Beschwerdeverfahren 3200 RVG 1,6
keine Terminsgebühr
Auslagen und Mwst.
kann ich für die Zurückverweisung auch etwas abrechnen? Dort fand ein erneuter Termin vor dem FamGericht (AG) statt.
Das zweite Beschwerdeverfahren kann ich doch auch mit einer 1,6 abrechnen, da neues Aktenzeichen oder?
Steh hier echt ein wenig auf dem Schlauch. Wer kann helfen?
Abrechnung - Beschwerdeverfahren - Zurückverweisung
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Der Rechtszug nach Zurückverweisung stellt einen neuen Rechtszug dar, sodass die Gebühren erneut entstehen. Das zweite Beschwerdeverfahren stellt wieder eine neue Angelegenheit dar und auch da entstehen m.E. sämtliche Gebühren erneut.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Danke.
Ich rechne dann mal ab.
Mal gucken, was dabei rum kommt.
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