Abrechnung BerH Schlichtungsverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Ineke
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#1

23.02.2015, 19:25

Hallo allerseits,

habe so einen Fall hier nicht gefunden, deswegen meine Frage:

Ich habe eine Akte auf dem Tisch, die ich abrechnen soll, wir haben unseren Mandanten in einem Schlichtungsverfahren vertreten (ArbR), das Schlichtungsverfahren hat er selbst eingeleitet, wir haben einen Termin vor dem Schlichtungsausschuss für ihn wahrgenommen (und ihn auch beraten), einen Schiedsspruch gab es nicht. Der Mandant hat einen BerH-Schein. Sehe ich das richtig, dass ich da nur eine Geschäftsgebühr nach 2503 VV RVG i. H. v. 85 € abrechnen kann?
(Wir haben jetzt auch ein Klageverfahren eingeleitet und für den Mandanten PKH beantragt, aber das ist alles noch in der Schwebe, mir geht es jetzt erst mal um die BerH :pfeif )
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Anahid
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#2

24.02.2015, 18:21

Ja richtig. Mehr als die Geschäftsgebühr fällt da nicht an. Terminsgebühr bzw. früher Besprechungsgebühr gibt es da nicht.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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