Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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tine001
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#1
11.03.2014, 12:07
Hallo,
ich habe eine Sozialrechtsakte. Widerspruch war nach altem Recht, Klage nach dem 01.08.2013, überleg jetzt, wie ich das mit der Abrechnung mache. Eigentlich müsste ich doch die GG nach Rahmengebühren, also 240 € + Auslagen + Mwst abrechnen
und für das Klageverfahren
die VG 300 €
abzgl. 1/2 GG (120 €)
+ Auslagen + Mwst oder????
Find die neue Abrechnungsweise für SozR-Sachen echt bescheiden
lg tine
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Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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#2
11.03.2014, 12:14
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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tine001
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#3
11.03.2014, 12:14
ich hoffe das *zustimm* ist auch für meine Abrechnung und nicht nur für meinen letzten Kommentar
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Liesel
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#4
11.03.2014, 12:52
Für beides.
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