Abrechn. Abtrennung Folgesache

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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tine001
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#1

02.01.2015, 11:14

Hallo, ich habe hier folgenden Fall.

Ehescheidungsantrag mit Folgesache elterl. Sorge.
Es fand ein GT statt. Zuerst wurde Folgesache erörtert, es erfolgte Abtrennung der Folgesache nach § 140 FamFG,
wegen Ehescheidung wurde anschließend unser Antrag nochmal gestellt und Daten der Parteien abgefragt etc., Sitzung wurde geschlossen.

Entscheidung elterl. Sorge wurde mit Protokoll übersandt. SW elter. Sorge= 3000 €

später fand dann nur noch der Verkündungstermin wegen Ausspruch Scheidung statt, hier war RA nicht anwesend. SW ES= 5000 €

Nun hab ich im § 137 FamFG gelesen und in meinem Kommentar, dass bei Folgesache elterl. Sorge diese selbstständige Familiensache wird und sich der RA aussuchen kann, ob er die Sache zusammen oder getrennt abrechnet.

Zusammen wäre ja 1,3 VG 8000 € + 1,2 TG + Ausl. + Mwst

Getrennt wäre es meiner Meinung nach 1,3 VG aus 3000 € + 1,2 TG aus 3000 € für elterliche Sorge

und für die Scheidung 1,3 VG aus 5000 € (bin mir hier nicht wirklich sicher, ob hier auch die TG angefallen ist, weil nach der Abtrennung in der Verhandlung ja nur die Personalien der Parteien überprüft wurde und unsererseits der Scheidungsantrag nochmal gestellt wurde ??? )
Fällt die TG hier auch an?

lg Tine
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Pepples
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#2

02.01.2015, 12:43

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

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www.foreno.de/foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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