Abgabenachricht ans Gericht und Bußgeld gezahlt

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Svengie
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#1

27.02.2018, 15:31

Hallo Leute! :wink1

Folgende Situation:

Bußgeldbescheid --> Einspruch eingelegt --> Abgabe an das Amtsgericht --> Amtsgericht teilt mit, dass der Mdt. Bußgeld gezahlt hat und fragt an, ob wir den Einspruch zurücknehmen wollen bzw. ob die Zahlung als Einspruchsrücknahme zu werten ist, was wir bestätigt haben.

Kann ich eine gerichtliche Verfahrensgebühr abrechnen?

:thx
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Anahid
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#2

27.02.2018, 17:14

Ja, kannst Du. Eine Tätigkeit vor der Bußgeldbehörde ist nach Deinem obigen Sachverhalt ja nicht entstanden.
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#3

27.02.2018, 18:27

Na doch, der Einspruch ist die Tätigkeit im Vorverfahren. Gerichtliche Gebühr ist aber trotzdem entstanden. An sich stellt die Zahlung keine Einspruchsrücknahme dar.
Svengie
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#4

28.02.2018, 08:40

Vielen Dank!
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