Hallo Leute!
Folgende Situation:
Bußgeldbescheid --> Einspruch eingelegt --> Abgabe an das Amtsgericht --> Amtsgericht teilt mit, dass der Mdt. Bußgeld gezahlt hat und fragt an, ob wir den Einspruch zurücknehmen wollen bzw. ob die Zahlung als Einspruchsrücknahme zu werten ist, was wir bestätigt haben.
Kann ich eine gerichtliche Verfahrensgebühr abrechnen?
Abgabenachricht ans Gericht und Bußgeld gezahlt
- Anahid
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Ja, kannst Du. Eine Tätigkeit vor der Bußgeldbehörde ist nach Deinem obigen Sachverhalt ja nicht entstanden.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Adora Belle
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Na doch, der Einspruch ist die Tätigkeit im Vorverfahren. Gerichtliche Gebühr ist aber trotzdem entstanden. An sich stellt die Zahlung keine Einspruchsrücknahme dar.