3327 RVG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Naja2001
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#1

18.05.2017, 11:52

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich bitte um Hilfe:

Gegenseite stellt Antrag auf Ernennung eines Einzelschiedsrichters, Antrag wird seitens des OLG negativ beschieden, Kosten werden Gegenseite auferlegt.

Frage:
Was rechne ich ab? 3327 RVG?
Gem. § 16 Nr. 8 RVG sind das schiedsgerichtliche Verfahren sowie das Verfahren über die Ablehnung eines Schiedsrichters 1 Angelegenheit.

Wie würdet Ihr verfahren? Abwarten, ob das Hauptverfahren durchgeführt wird und dann die Kostenentscheidung abwarten?

Für das Hauptverfahren erhalte ich 3100 pp.?

Ich danke herzlich und grüße in die Runde!
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Anahid
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#2

18.05.2017, 13:01

Naja2001 hat geschrieben:Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich bitte um Hilfe:

Gegenseite stellt Antrag auf Ernennung eines Einzelschiedsrichters, Antrag wird seitens des OLG negativ beschieden, Kosten werden Gegenseite auferlegt.

Frage:
Was rechne ich ab? 3327 RVG? Ja
Gem. § 16 Nr. 8 RVG sind das schiedsgerichtliche Verfahren sowie das Verfahren über die Ablehnung eines Schiedsrichters 1 Angelegenheit.

Wie würdet Ihr verfahren? Abwarten, ob das Hauptverfahren durchgeführt wird und dann die Kostenentscheidung abwarten? Wie der Chef das wünscht. Wenn der jetzt schon eine Abrechnung haben will, dann kannst Du die ja erstellen. Musst halt später anrechnen.

Für das Hauptverfahren erhalte ich 3100 pp.? Ja. § 36 RVG

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Naja2001
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#3

19.05.2017, 11:20

Wie würdet Ihr verfahren? Abwarten, ob das Hauptverfahren durchgeführt wird und dann die Kostenentscheidung abwarten? Wie der Chef das wünscht. Wenn der jetzt schon eine Abrechnung haben will, dann kannst Du die ja erstellen. Musst halt später anrechnen.
-----> Anrechnen? Wenn ich das richtig verstehe:
<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> sagt:
Ist die Tätigkeit des RA auf Verfahren gge. §§ 1035 - 1037 ZPO (Ernennung oder Ablehnung eines Schiedsrichters) beschränkt, greift der Vergütungstatbestand VV 3327; ist der RA zugleich Verfahrensbevollm. des gesamten Schiedsverfahrens, liegt für ihn nach § 16 Nr. 8 dieselbe Angelegenheit vor.
Verstehe ich richtig, dass wenn der RA für das gesamte Schiedsverfahren nach dessen Beendigung in die Kostenfestsetzung geht, er für dieses Verfahren die Gebühren gem. 3100 pp. erhält und die Anrechnung der 0,75 Gebühr 3327 auf 3100 erfolgen muss?

Lieben Dank!
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#4

22.05.2017, 09:54

Anahid hat geschrieben:
Naja2001 hat geschrieben: Wie würdet Ihr verfahren? Abwarten, ob das Hauptverfahren durchgeführt wird und dann die Kostenentscheidung abwarten? Wie der Chef das wünscht. Wenn der jetzt schon eine Abrechnung haben will, dann kannst Du die ja erstellen. Musst halt später anrechnen.
Was genau ist daran unklar? Da steht doch, dass angerechnet werden muss.
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Naja2001
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#5

22.05.2017, 16:50

Besten Dank.
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