Moin Moin,
wir haben eine KR an den Mandanten geschickt,
Geschäftsgebühr, Auslagen, Mwst.
Verfahrensgebühr, Anrechnung, Terminsgebühr, Auslagen, Mwst.
Hierauf hat er Teilbeträge gezahlt. Nun kommen keine Zahlungen mehr und es soll nach § 11 RVG festgesetzt werden.
In meiner Rechnung sind ja nun außergerichtliche und gerichtliche Gebühren. Ich würde jetzt den KFG § 11 Antrag stellen und dort nur die gerichtlichen Gebühren reinnehmen. Die Zahlungen würde ich auf die außergerichtlichen Gebühren verrechnen und den verbleibenden Rest auf die gerichtlichen Gebühren.
Geht so, oder? Danke für Eure Hilfe.
Eure Randfichte
§ 11 RVG Kostenfestsetzung gerichtliche Gebühren
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ok, danke! Es wurde ohne Zweckbestimmung gezahlt.