§ 11 RVG Kostenfestsetzung gerichtliche Gebühren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Randfichte72
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#1

10.05.2014, 12:34

Moin Moin,

wir haben eine KR an den Mandanten geschickt,
Geschäftsgebühr, Auslagen, Mwst.
Verfahrensgebühr, Anrechnung, Terminsgebühr, Auslagen, Mwst.
Hierauf hat er Teilbeträge gezahlt. Nun kommen keine Zahlungen mehr und es soll nach § 11 RVG festgesetzt werden.

In meiner Rechnung sind ja nun außergerichtliche und gerichtliche Gebühren. Ich würde jetzt den KFG § 11 Antrag stellen und dort nur die gerichtlichen Gebühren reinnehmen. Die Zahlungen würde ich auf die außergerichtlichen Gebühren verrechnen und den verbleibenden Rest auf die gerichtlichen Gebühren.

Geht so, oder? Danke für Eure Hilfe.
Eure Randfichte
tiko73

#2

10.05.2014, 16:32

Wenn er nicht mit Zweckbestimmung gezahlt hat, würde ich das auch so machen wie du :-)
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Tigerle
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#3

10.05.2014, 17:50

ich sehe es wie tiko73 :D Aber im gerichtlichen Verfahren trotzdem die Anrechnung vornehmen.
Randfichte72
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#4

12.05.2014, 09:57

ok, danke! Es wurde ohne Zweckbestimmung gezahlt. :thx
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