0,65 Gebühr Abzug im KFA

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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icerose
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#11

14.08.2017, 13:06

Ok, jetzt bitte nochmal von vorn, sonst blick ich nicht (mehr) durch. :oops:
AzubineNRW hat geschrieben:Doch, die Gegenseite hat außergerichtliche Anwaltskosten bezahlt. 334,75 Euro.
1. Das dürfte brutto sein. Richtig?
2. Was genau ist hier abgerechnet worden?
3. Was davon ist ins Klageverfahren übergegangen?
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AzubineNRW
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#12

14.08.2017, 15:24

icerose hat geschrieben:Ok, jetzt bitte nochmal von vorn, sonst blick ich nicht (mehr) durch. :oops:
AzubineNRW hat geschrieben:Doch, die Gegenseite hat außergerichtliche Anwaltskosten bezahlt. 334,75 Euro.
1. Das dürfte brutto sein. Richtig?
2. Was genau ist hier abgerechnet worden?
3. Was davon ist ins Klageverfahren übergegangen?
Also jetzt ganz ausführlich:

Außergerichtlich:

Gegn. Versicherung hat von einer Forderung iHv 5.662,45 Euro die Hälfte übernommen - 2.831,23 Euro

Anwaltskosten wurden iHv 334,75 Euro gezahlt.

Gerichtlich:

1. Wir haben 1.698,73 Euro eingeklagt.
2. Wir haben 157,79 Euro Anwaltskosten eingeklagt.

Urteil:

1. Gegner verurteilt zu 566,24 Euro Hauptforderung.
2. Anwaltskosten iHv 78,89 Euro zu zahlen. (Gebührensprung von bis zu 3.000 Euro zu bis zu 4.000 Euro)

Was muss nach 0,65 angerechnet werden?
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#13

15.08.2017, 16:40

Sorry wegen der späten Rückmeldung, ich hab im Moment nicht allzuviel Zeit. :oops:

Am Ende muss eine 0,65 GG aus 413,64 € (gezahlter Teil + titulierter Teil) der GG angerechnet werden, wie StarsinEyes das schon richtig geschrieben hat.
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#14

16.08.2017, 08:23

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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#15

16.08.2017, 11:52

Vielen Dank Euch allen
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