Wirksamkeit pfüb bei falscher Zustellung

Hier kannst du wichtige Rechtsprechung zu Zwangsvollstreckung, Insolvenz, Mahnverfahren etc. selbst eintragen und suchen.
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mond
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#1

10.06.2016, 22:18

Hallo an alle.

Ich hab da ne Sache die mir den ganzen Tag schon auf den Magen schlägt.
Ich würde gerne eure Meinung dazu hören.

Folgende Sache, wenn ein pfüb vom Gerichtsvollzieher per Post an den Drittschuldner zugestellt wird, laut Postbote wurde der pfüb in den Briefkasten eingeworfen, ist dieser wirksam, wenn Drittschuldner behauptet keinen erhalten zu habe .

Gibt es Rechtsprechung darüber?

Vielen Dank für eure Hilfe
mrs.ria
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#2

10.06.2016, 23:21

Die Zustellung im Briefkasten ist doch gemäß ZPO wirksam.

Der Postbote müsste also die Uhrzeit der Zustellung notiert haben. Der GVZ hat sicher auch der Post den Auftrag mit Zustellungsvermerk erteilt. Also gibt es sicher einen Zustellungsvermerk, wann der Pfüb in den Briefkasten eingeworfen wurde.
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