Hallo liebe Mitstreiter!!!
Ich steh im Moment voll auf dem Schlauch und benötige dringend Hilfe.
Und zwar hab ich folgenden Fall. Ich habe einen Schuldner gegen den wir gem. § 11 die Kosten haben festsetzen lassen (mit privater Anschrift). Es hat sich nun herausgestellt, dass er Besitzer eines Ladenlokals ist, bei der sich sicherlich eine Kassenpfändung lohnen würde. Kann ich den Gerichtsvollzieher mit der Bitte um Kassenpfändung zu dem Lokal bitten?
Ich bin nur so verwirrt, da ich letztens eine Vollstreckung gegen Privatperson gemacht hatte, in dem ich den GV zum Ladenlokal des Schuldners (eines Vereins) geschickt hatte und ich diesen unbearbeitet zurückbekam, lag es daran, dass es das Lokal des Vereins war?
Ich glaube so einfache Vollstreckung sollte ich mal wieder öfters machen, im Moment mach ich nur die tiefer gehenden Vollstreckungsangelegenheiten und verliere den Blick für das EINFACHERE
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
Vollstreckung im Ladenlokal des Schuldners
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- Liesel
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Ja, kannst du.JenniferReFA hat geschrieben:Und zwar hab ich folgenden Fall. Ich habe einen Schuldner gegen den wir gem. § 11 die Kosten haben festsetzen lassen (mit privater Anschrift). Es hat sich nun herausgestellt, dass er Besitzer eines Ladenlokals ist, bei der sich sicherlich eine Kassenpfändung lohnen würde. Kann ich den Gerichtsvollzieher mit der Bitte um Kassenpfändung zu dem Lokal bitten?
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(UNHEILIG)
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vielen DANK