Lohnabrechnung

Hier kannst du wichtige Rechtsprechung zu Zwangsvollstreckung, Insolvenz, Mahnverfahren etc. selbst eintragen und suchen.
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Geiselmann
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#1

23.02.2013, 07:37

ZPO §§ 829, 836, 840, BGB § 401

Bei der Pfändung eines Anspruchs auf Lohnzahlung stellt der Anspruch auf Erteilung einer Lohnabrechnung einen unselbstständigen Nebenanspruch dar, wenn es der Abrechnung bedarf, um den Anspruch auf Lohnzahlung geltend machen zu können. Wenn nicht ausgeschlossen ist, dass dem Schuldner gegen den Drittschuldner derartige Ansprüche auf Lohnabrechnung zustehen, werden diese angeblichen Ansprüche des Schuldners gegen den Drittschuldner (Arbeitgeber) bei der Lohnpfändung mitgepfändet.
In derartigen Fällen der Mitpfändung kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers die Mitpfändung im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (klarstellend) aussprechen.
- BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012, VII ZB 50/11 -

S. Geiselmann
SaZi
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#2

05.03.2013, 13:45

Danke :wink2
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