Untervollmacht/Informationsreise

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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steffim1982
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#1

11.12.2017, 21:21

Hallo Ihr Lieben!
Nach 5 Jahren Elternzeit (vorher habe ich 2 Jahre ausschließlich im Notariat gearbeitet), bin ich nun wieder im Zivilbereich eingesetzt, mache krankheitsvertretung und stehe direkt vor einem Gebührenproblem.
In der Angelegenheit haben wir als Hauptbevollmächtigter (Salzgitter) einen Unterbevollmächtigten (Bonn) beauftragt. Das persönliche Erscheinen unseres Mandanten war nicht angeordnet. Im Termin hat die Richterin einen Vergleich vorgeschlagen und dieser wurde angenommen. Im Kostenfestsetzungsverfahren haben wir unsere Kosten sowie die Kosten des Unterbevollmächtigten geltend gemacht. Meine Kollegin hat allerdings neben den 2 Einigungsgebühren auch 2 Terminsgebühren geltend gemacht. Die für den Hauptbevollmächtigten wurde von der Gegenseite moniert. Ich meine im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> gelesen zu haben, dass ich die Terminsgebühr 2mal ansetzen kann. Bin mir da nicht sicher. Eigentlich bin ich der Meinung, dass sie nur für den UBV entsteht.
Weiter hat die Gegenseite die Kosten des UBV komplett moniert. Die Zugfahrt (Hin- und Rückfahrt) wären für den HB günstiger als die Beauftragung des UBV. Allerdings wurde hier ein Bahnhof berücksichtigt, der 20 km vom Kanzleisitz entfernt ist. Hier müssten doch dann auch Fahrtkosten anfallen oder nicht. Abwesenheitsgelder wurden von der Gegenseite allerdings gar nicht berücksichtigt.
Jetzt sagt unser Anwalt, dass unserem Mandanten ja zusätzlich eine Informationsfahrt zu dem UBV zustehen würde. Er müsste den anderen Anwalt schließlich kennenlernen.
Könnt ihr mir helfen?
Was ist mit der doppelten Terminsgebühr?
Was ist mit der Informationsfahrt des Mandanten; meiner Meinung nach würde diese ja entfallen, wenn der HB selber (mit dem Zug) fährt und dies wäre in diesem Fall leider tatsächlich die günstigste Variante.

Ich bin gerade echt etwas verwirrt und verstört gleichzeitig.

Danke für eure Rückmeldungen.

Steffi
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#2

11.12.2017, 22:08

Für den HBV entsteht üblicherweise keine TG. In Deinem Sachverhalt ist nichts ersichtlich, was eine solche TG rechtfertigen würde. Die EG kann zwar bei UBV und HBV entstehen, aber auch hier ergibt sich nichts aus Deiner Schilderung. Hat der HBV die Einigung vorbereitet, den Vergleich vorgeschlagen, mit dem Mandanten erörtert, oder bei Widerrufsvergleich dazu geraten, nicht zu widerrufen?

Die Informationsreise ist Quatsch. Aber ein UBV darf ca 10% mehr kosten als der HBV bei eigener Anreise, um erstattungsfähig zu sein. Du gleichst also mit den Reisekosten des HBV (d.h. Fahrt- und Abwesenheitskosten) ab. Da kannst Du mal schauen, ob vielleicht das Auto oder ggf. ein - wirtschaftlicher - Flug entsprechende Kosten verursacht hätten. Der Anwalt darf auch grds 1. Klasse Bahn fahren, zumal bei dieser Strecke. Hier kommen ja schon allein 300 EUR zusammen, dazu noch das Taxi zum Bahnhof und zum Gericht, und das Abwesenheitsgeld... Je nachdem wann terminiert war, wäre sogar eine Übernachtung zu berücksichtigen.
Neffi
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#3

12.12.2017, 10:18

Die TG kann zweimal entstehen, wenn der HBV zwar nicht an einem GT teilnimmt, aber nach Rechtshängigkeit versucht, mit der Ggs eine Einigung (telefonisch) zu erzielen - geht auch nach dem GT mit UBV noch, soweit ein Vergleich nicht in der Verhandlung geschlossen wurde.
Außerdem könnte der HBV vormals am Gerichtsort einen GT wahrgenommen haben und dann wurde das Verfahren verwiesen. Oder es findet an einem anderen Gericht eine Zeugenbefragung statt, zu der ein UBV geschickt wird.
Alles muss aber entsprechend im KfA begründet werden.

Ist aber alles eher seltene Konstellation. ;)

die Einigungsgebühr kann öfter doppelt anfallen. Wenn ein widerruflicher Vergleich im GT geschlossen wird, und HBV den vor Fristablauf noch mit Mdten bespricht, oder Telefonate mit Ggs bzgl. Änderungen führt oder UBV aus Verhandlung HBV (oder während Unterbrechung) anruft und fragt ob Vergleich ok ist.
Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt! :yeah :mrgreen:
Der Fehler sitzt meistens vor dem Gerät. :pfeif
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