Unrichtige Angaben, VKH-Aufhebung, 2.-Antrag

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NORTHERN DINO
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...ist hier unabkömmlich !
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#1

15.03.2018, 22:28

LS
1. Der Sanktionscharakter einer wegen unrichtiger Angaben erfolgten Aufhebung der Bewilligung von PKH bzw. VKH hindert nicht deren anschließende erneute Beantragung mit zutreffenden Angaben (Fortführung v. Senatsbeschl. v. 19.08.2015 - XII ZB 208/15 = FamRZ 2015, 1874).

2. Die erneute Bewilligung kann in diesem Fall nur mit Wirkung ab der erneuten Antragstellung erfolgen.

BGH, Beschl. v. 10.01.2018 – XII ZB 287/17

juris
~ Grüßle ~
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