LS
Beauftragt die im Gerichtsbezirk ansässige Partei einen außerhalb des Gerichtsbezirks niedergelassenen RA, so sind dessen tatsächliche Reisekosten regelmäßig nicht bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks erstattungsfähig, sondern lediglich bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohnsitz der Partei ansässigen PB (gegen LG Düsseldorf, NJW 2015, 498).
OLG Celle, Beschl. v. 22.06.2015 – 2 W 150/15
juris
RA-Reisekosten - Partei-Wohnsitz maßgeblich!
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Danke für den Hinweis! Da habe ich ja Glück gehabt, dass mein KFA Anfang Juni vom LG Münster noch mit den Fahrkosten Münster - Osnabrück für die Vertretung einer in Münster ansässigen GmbH durchgegangen ist (hatte Bezug genommen auf LG Düsseldorf, AG Kiel und AG Marbach am Neckar ). 2 Wochen später und die hätten mir vermutlich die Entscheidung vom OLG Celle um die Ohren gehauen. Mal gucken, ob sich demnächst noch ein OLG zu dem Thema äußert.
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Komischerweise habe ich in meinem Beritt die Celler Ansicht als logische Rechenweise von Anfang an vertreten. Ob jetzt das Ende der Fahnenstange erreicht ist, glaube ich ebenfalls nicht. Auch im Rechtspflegerforum spekuliert man wegen der geteilten Meinungen schon darauf, dass sich der BGH mit der Sache wird befassen müssen.
Immer wieder schön, wenn es bei 3 Gerichten schon 5 Ansichten gibt...
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Habe ich es doch geahnt...
Das OLG Schleswig hat sich gegen das OLG Celle gestellt und die Rechtsbeschwerde zugelassen:
Die Reisekosten eines nicht bezirksansässigen RA sind bis zur weitesten Grenze des Gerichtsbezirks stets zu erstatten (Anschluss an AG Kiel, NJW-RR 2013, 892; AG Marbach, Rpfleger 2014, 289; LG Düsseldorf, NJW 2015, 498; gegen OLG Celle, Beschl. v. 22.06.2015 - 2 W 150/15).
OLG Schleswig, Beschl. v. 24.07.2015 - 9 W 26/15
Das OLG Schleswig hat sich gegen das OLG Celle gestellt und die Rechtsbeschwerde zugelassen:
Die Reisekosten eines nicht bezirksansässigen RA sind bis zur weitesten Grenze des Gerichtsbezirks stets zu erstatten (Anschluss an AG Kiel, NJW-RR 2013, 892; AG Marbach, Rpfleger 2014, 289; LG Düsseldorf, NJW 2015, 498; gegen OLG Celle, Beschl. v. 22.06.2015 - 2 W 150/15).
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Ich war eigentlich der Meinung, dass die Auffassung des OLG Celle die herrschende Meinung darstellt; zumindest hier im Kreis wird das seit langem so praktiziert.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Das OLG als "mein" OLG hat letztlich nur das bestätigt, was auch in meinem Beritt seit Anfang dieser leidigen Diskussion laufend praktiziert wird und auch überzeugend ist. Seitdem das AG Kiel auf diese Schnapsidee gekommen ist und prompt Nachahmer gefunden hat, ist überhaupt erst die Unruhe entstanden. Ich hoffe, dass der BGH, wenn er denn angerufen wird, das OLG Celle bestätigen wird. Alles andere wäre Schwachfug! In S-H gehen die Uhren offenbar anders.
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