Beschluss des OLG Celle vom 07.06.2016 (Az. 2 W 108/16), veröffentlicht unter www.rechtsprechung.niedersachsen.de:
"Ein zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts beigeordneter auswärtiger Rechtsanwalt kann von der Landeskasse die Erstattung seiner Reisekosten bis zur höchstmöglichen Entfernung im Gerichtsbezirk verlangen."
RA-Reisekosten - Partei-Wohnsitz maßgeblich!
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Hallo,
ich habe mal eine Frage, der generische RA moniert unsere Fahrtkosten und das Abwesenheitsgeld im KFA, wie folgt:
"Die Kosten für die Geschäftsreise von Bevollmächtigten am dritten Ort sind nur in Höhe fiktiver Kosten für eine Informationsfahrt der Parteien zu einem Bevollmächtigten am Gerichtsort erstattungsfähig. Ohne Vergleichsrechnung können daher Fahrtkosten und Tage- und Abwesenheitsgeld nicht in Ansatz gebracht werden."
Zur Erklärung unserer Situation: Unser Mdt. sitzt in NL (Kläger), unser RA in Niedersachsen, die Beklagtenpartei + RA in NRW und Gericht ist auch in NRW (LG Münster). Wie kann ich die Fahrtkosten wirksam begründen?
Grüße
ich habe mal eine Frage, der generische RA moniert unsere Fahrtkosten und das Abwesenheitsgeld im KFA, wie folgt:
"Die Kosten für die Geschäftsreise von Bevollmächtigten am dritten Ort sind nur in Höhe fiktiver Kosten für eine Informationsfahrt der Parteien zu einem Bevollmächtigten am Gerichtsort erstattungsfähig. Ohne Vergleichsrechnung können daher Fahrtkosten und Tage- und Abwesenheitsgeld nicht in Ansatz gebracht werden."
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- Soenny
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Hat sich denn jetzt neues ergeben? Wir sitzen im Gerichtsbezirk, aber nicht am Gerichtsort, Fahrtkosten ja oder nein?
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Fahrtkosten ja, wenn über die Ortsgrenze Eures Kanzleisitzes gefahren wird.
Unser LG liegt z.B. auch an einem anderen Ort. Darum kann ich bei Fahrten zum LG immer Fahrtkosten ansetzen.
Ob erstattungsfähig hängt dann wieder davon ab, wo Euer Mandant wohnt/seinen Sitz hat.
Unser LG liegt z.B. auch an einem anderen Ort. Darum kann ich bei Fahrten zum LG immer Fahrtkosten ansetzen.
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Am Gerichtsort wohnt der MA, dann also keine Fahrtkosten, da er sich da einen RA hätte nehmen müssen? Ich hasse diese Kleinkrämerei
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Wenn wir als "RA am dritten Ort" auftreten und der Mandant näher am Gericht sitzt als unsere Kanzlei, kürze ich unsere Fahrtkosten bis zur maximalen Reichweite im Gerichtsbezirk, mache einen kurzen Hinweis im KFA und gebe die vorstehenden zustimmenden Entscheidungen der Gerichte an. Bislang gingen die Fahrtauslagen so durch. Es gab hierzu eine Reisekostentabelle im DeutschenAnwaltVerlag von Norbert Schneider zum kostenlosen Download, der man die jeweilige maximale Entfernung entnehmen konnte.
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Dann kürze ich nicht, sondern schlage drauf Ich habe von (ist ja egal ich schreib den Namen) Troisdorf nach Siegburg 10 km angesetzt, laut Schneidertabelle (Danke für den Hinweis, hab sie jetzt auch ) dürfte ich dann ja sogar 35 km ansetzen Wie gesagt Mandant wohnt in Siegburg = Gerichtsort.
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