Keine 2 VG bei Einspruch gg. ein VU

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NORTHERN DINO
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...ist hier unabkömmlich !
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#1

13.06.2016, 23:42

Das OLG Celle hat sich im Beschl. v. 30.05.2016 - 2 W 104/16 – (= BeckRS 2016, 10550 = juris) mit der Frage befasst, ob für die Tätigkeit des Anwalts im Zusammenhang mit dem Einspruch gegen ein VU eine weitere VG anfällt. Das Gericht hat sich auf den zutreffenden Standpunkt gestellt, dass das Verfahren nach dem Einspruch gegen ein VU und das vorausgehende Verfahren gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit sind, sodass keine weitere VG anfällt. Die zunächst entstandene TG VV 3105 RVG erstarke jedoch zur vollen TG nach VV 3104 RVG.

beck-blog v. 13.06.2016
~ Grüßle ~
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