kein KFA weil Urteil entwertet?

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SiBa
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#1

25.10.2017, 14:54

Hallo,
erstmal ein liebes Hallo an alle... bin noch ganz neu und platz gleich mal mit einer Frage heraus.
Das Verfahren (wir Kläger) ist durchgestritten. Im Ergenis Anerkenntnis. Gegner wird verurteilt Summe XXX zu zahlen... Und Kostengrundentscheidung steht im Urteil gleich mit drin. Wir haben die vollstrb. Ausfertigung bekommen, Gegner hat Hauptforderung bezahlt (wenn auch mit etwas Gezicke)... Soweit sogut.
Nun haben wir also KFA ans Gericht geschickt und kurze Zeit später auf Bitten der Gegenseite die entwertete vollstrb. Ausfertigung des AU herausgegeben.
Da kommt von der Gegenseite der Schriftsatz: "Mit Herausgabe der entwerteten vollstr. Ausfertigung hätten wir auf den Kostenerstattungsanspruch gem. Kostengrundentscheidung versichtet" - Stellungnahme vom Gericht 2 Wochen... WTF?
Also sowas ist mit ja noch nie untergekommen...
Was haltet ihr davon?
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Anahid
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#2

25.10.2017, 15:01

Erstmal willkommen bei uns :wink1

Die Ausführungen der Gegenseite sind Schwachsinn. Die Herausgabe des Anerkenntnisurteils ist - wenn die dort titulierte Forderung ausgeglichen ist - eine Pflicht und impliziert nicht den Willen, auf Kostenerstattungsansprüche zu verzichten. Dem Schuldner steht nach Bezahlung eine Quittung zu; diese wird in der Regel durch die Herausgabe des Vollstreckungstitels erteilt. Genau so würde ich das dem Gericht schreiben.
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SiBa
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#3

25.10.2017, 15:10

OK. So sehe ich das auch.
Außerdem lagen die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Beantragung der Kosten ja auch vor...
Aber da das Gericht dazu eine Stellungnahme haben will, war ich erstmal irritiert.
Danke jedenfalls für die schnelle Antweort und ich schreibe mal, wenn Entscheidung ergangen ist =)
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