Erstreckung in Strafsachen

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mond
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#1

08.09.2016, 13:29

Hallo an Alle,

ich habe hier eine Akte liegen die ich gegenüber der Staatskasse abgerechnet hab. In dieser Akte wurden verschiedene Verfahren verbunden. Eine Erstreckungsbeschluss für die Verbundverfahren liegt vor. Nunmehr schreibt mir das Gericht. hinsichtlich der Verbundverfahren wird um Glaubhaftmachung der Gebühren gebeten.

Aus der vorliegenden Akte ist keine Tätigkeit vor Verbindung der Verfahren ersichtlich.

??????????????? Hilfe!!!!!!!!!!!!!!!!!

Habe sonst immer !! Gebühren für jedes Verfahren, sprich grund und Verfahrensgebühr geltend gemacht und auch erstattet bekommen. Da wurde auch nie gefragt was VOR Verbindung gemacht wurde.

Wisst Ihr vielleicht, was ich denen schreiben kann? Habt ihr eine Rechtsprechung für mich, die ich verwenden kann, dass bei Erstreckung die Gebühren geltend gemacht werden kann?


Für Eure Hilfe bedanke ich mich ganz herzlich im Voraus
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Adora Belle
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#2

08.09.2016, 13:33

Wenn das bisher so war, hast Du Glück gehabt mit Deiner falschen Abrechnung und einem laxen Rechtspfleger. Du kannst nur entstandene Gebühren geltend machen. Wenn vor der Verbindung gar keine Tätigkeit erfolgt ist, sind auch keine Gebühren entstanden.
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