Effizienz-Grundsatz bei Kopie einer ganzen Akte

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NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
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#1

03.12.2016, 17:20

Das LSG Bayern hat im Beschl. v. 08.11.2016 - L 15 SF 256/14 E die pragmatische Entscheidungen getroffen, dass dann, wenn der Anwalt die Behördenakten vollständig abgelichtet hat, regelmäßig im Wege einer pauschalen Bestimmung die Hälfte der geltend gemachten Fotokopien als Kosten nach VV 7000 Nr. 1 a RVG angesetzt werden können.

http://community.beck.de/2016/12/03/gru ... fotokopien
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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