Beratungshilfe Honorarabtretung Gebührenüberhebung

In dieser Kategorie kannst du Rechtsprechung zu Gebührenrecht / Kostenrecht im RA-Bereich selbst eintragen und auch suchen.
Antworten
lauppe-assmann
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 24.12.2016, 12:06
Beruf: Rechtsanwalt
Software: RA-Micro

#1

24.12.2016, 12:26

Junkie (Hartz4) torkelt über die Strasse und wird überfahren. Ich nehme aussergerichtlich die KFZ-Haftpflicht des Gegners in Anspruch (mit sog. Feststeller) und lasse mir die Schadenersatzforderung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren abtreten. 4 Wochen später kündigt Junkie das Mandat und der neue "Kollege" bedroht mich mit einer Strafanzeige wegen Gebührenüberhebung. Mir stünde allenfalls Beratungshilfe zu. Habe aber nie einen ALG2-Bescheid gesehen - trotz Verlangen und natürlich auch keinen Beratungshilfeschein erhalten.

WAS MACHE ICH???
RA Martin Lauppe-Assmann
Rechtsanwalt
zugleich
-Fachanwalt für Arbeitsrecht
-Fachanwalt für Familienrecht
-Fachanwalt für Verkehrsrecht
-Schwerpunkt: Kündigungsschutz
(200 Arbeitsgerichtsfälle pro Jahr)
-Strafverteidiger

Sozietät Lauppe & Hasskamp
Bensheimer Str 14
40229 Düsseldorf-Eller

Parkplätze im Innenhof

Haltestelle U-Bahn U75 "Jägerstraße"

Tel. pers.: 0171-5115851
(immer! auch Wochenende)

Tel: 0211 320032 + 0211 6999 0 500
Fax: 0211 324035 + 0211 6999 0 5050
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14398
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

24.12.2016, 13:45

Du wirst Dir erstmal darüber klar, ob Du mit dem Mandanten ein Beratungshilfemandat geschlossen hast oder eines zu den Wahlanwalts-RVG-Gebühren. Lässt die empörten Fragezeichen und die schreienden Grossbuchstaben weg. Und dann fällt Dir vielleicht ein, dass es den Ärger nicht wert ist, und Du die Akte einfach wegpackst, weil Weihnachten ist und so. Beim nächsten solchen Fall hast Du von vornherein klare Bedingungen, wirst erst tätig wenn der BerH-Schein da ist, oder aber hast schriftlich vereinbart, wie mit Deiner Vergütung umzugehen ist.

Frohe Weihnachten! :wink1
Antworten